private Krankenversicherung für alleinerziehende Mutter, selbstständig mit kleinem Einkommen

4 Antworten

Du kannst Dich doch in der GKV freiwillig versichern. Nicht nur als hauptberufliche Selbständige (Mindestbeitrag etwa 332€, bei Antragstellung und Bedürftigkeit sogar nur etwa 221€) sondern auch als nichthauptberuflich Selbständige (Mindestbeitrag etwa 147€, wenn Gesamteinkommen unter 875€/Monat).

Letzteres bist Du, wenn Dein Lebensmittelpunkt nicht in der Selbständigkeit liegt, das Einkommen daraus eher Taschengeldcharakter hat und Dein Lebensunterhalt durch andere Dinge (Unterhalt? Zinseinkommen? Mieteinnahmen? Ersparnisse?) finanziert wird. Näheres dazu, wenn Du mal ein paar Zahlen zu Deinen Einkommen mitteilst und wie Du Deinen Lebensunterhalt finanzierst.

Oder Du kannst Alg2 beantragen. Bei Leistungsbezug bist Du automatisch darüber pflichtversichert. Wieviel Du dabei allerdings dazu verdienen darfst, weiß ich nicht- nicht mein Expertenthema!

romy70 
Fragesteller
 25.11.2012, 14:57

Das Dilemma ist ja das ich es nicht mehr als Nebenätigkeit machen kann, weil Hauptberuflich hatte ich das dreifache wie in der Nebentätigkeit, aber vom Arbeitsamt bekomme ich jetzt gerade mal in etwas das Gleiche (wegen der Anrechnung) wie in der Nebentätigkeit, macht zusammen die Hälfte von dem was ich vorher hatte, davon kann ich nicht leben, ist weniger als Sozialhilfe glaub ich.

Einen Job in Anstellung mit der ich mehr verdiene als in meiner Teilzeitselbständigkeit lässt sich nicht auftreiben, somit bin ich schon gezwungen mein Gehalt als Geschäftsführerin anzuheben, und mich selbst zu versichern.

Kunterbunt23  25.11.2012, 15:26
@romy70

Das Dilemma ist ja das ich es nicht mehr als Nebenätigkeit machen kann

dann lass Dich eben als hauptberuflich Selbständige freiwillig in der GKV versichern- ich verstehe gar nicht, wo das Problem steckt.

somit bin ich schon gezwungen mein Gehalt als Geschäftsführerin anzuheben, und mich selbst zu versichern.

??? Je höher Dein Einkommen, umso höher werden auch die Beiträge. Der Mindestbeitrag von 331,73€ erhöht sich, sobald Dein Einkommen das fiktive Mindesteinkommen von 1968,75€ übersteigt (bei Antragstellung und Bedürftigkeit steigt der Mindestbeitrag von 221,15€, sobald das fiktive Mindesteinkommen von 1312,50€ überstiegen wird), und zwar wie folgt: 14,9% zur KV und 1,95% zur PV.

Das Kind ist kostenlos in der Familienversicherung mitversichert, kostet also nichts extra.

Ich glaube, ich kann Dir nur Genaues raten, wenn Du mitteilst, von welchen Einkommensbeträgen hier die Rede ist.

romy70 
Fragesteller
 30.11.2012, 22:42
@Kunterbunt23

Ob freiwillig in der Gesetzlichen oder Privaten das macht überhaupt keinen Unterschied!!! Ausserdem ist das Kind NIE kostenfrei mitversichert, mind. 80,- Euro!

Und wenn ich mal deine Angaben zugrunde legen würde, kommt folgendes dabei heraus: 1968,- Euro Bruttogehalt (davon errechnet sich ja schließlich der Krankenkassenbeitrag) abzüglich 30% Steuern macht rund 1380,- Euro abzüglich 332,- Euro Krankenvers. und mind. 200,- Rentenvers.- 80,- Euro Krankenv. für Kind bleiben rund 770,- Euro zum leben! Dafür macht sich NIEMAND Selbstständig! Und wie du selbst geschrieben hast um so höher das Gehalt umso höher auch die Beiträge, also erhöh ich und erhöh ich bis ich endlich das zum Leben habe was ich brauche, hat sich Staat und Co an mir und allen denen es ähnlich geht reichlich bedient, um Ober- und Unterschicht am leben zu erhalten. In der zwischenzeit bin ich dann pleite.

romy70 
Fragesteller
 30.11.2012, 22:48
@romy70

Und dann ist die Katastrophe perfekt, weil in die Pflichtvers. komme ich nur über eine Anstellung, auch wenn ich vorher freiwillig in der Gesetzl. war. Tatsache ist das laut statistischem Bundesamt immer noch rund 200 000 Menschen in Deutschland ohne Krankenvers. leben und das trotz der Gesetzesänderung von 2009!

Kunterbunt23  01.12.2012, 06:57
@romy70

Ausserdem ist das Kind NIE kostenfrei mitversichert, mind. 80,- Euro!

Vielleicht ist das in der PKV so (das ist nicht mein Expertengebiet), aber in der GKV ist eine Familienersicherung immer kostenlos.

Dass vom Brutto alles andere berechnet wird, ist doch aber auch bei einem Arbeitnehmer so, ich weiß gar nicht, wo da der Aufreger dran ist? Mein Brutto ist auch fast das Doppelte von meinem Netto, also sehe ich da keine Ungleichbehandlung. Nur dass ich als Arbeitnehmer gezwungen bin, mich renten- und arbeitslosenzuversichern, der Selbständige aber frei entscheiden kann, ob er dies tut oder sein Geld anderswo sinnvoller anlegt. Nur KV/PV sind für beide Personengruppen Pflicht, egal ob in der GKV oder in der PKV. Und die Steuern natürlich.

Und dann ist die Katastrophe perfekt, weil in die Pflichtvers. komme ich nur über eine Anstellung, auch wenn ich vorher freiwillig in der Gesetzl. war.

Was ist daran jetzt die Katastrophe? Auch in der pflichtigen KV muss man Beiträge zahlen. Ob man nur freiwillig in der GKV oder durch eine Anstellung pflichtversichert ist, kostenlos ist das nie. Jede Versicherung kostet nun mal, sonst wäre sie nicht finanzierbar.

Lass blos die Finger weg von den PKV´s!!! Ich bin seit 20 Jahren Freiberufler, alleinerziehend mit einer 15 jährigen Tochter und habe damals die Möglichkeit verpasst wieder in eine gesetzliche Kasse zurückzukehren - dieser Fehler ist nun nicht mehr revidierbar, da die "goldene Kuh PKV" von unseren sehr gut verdienenden Politikern unter Lobby-Schutz steht. Die Beiträge steigen von Jahr zu Jahr unerbittlich (bin jetzt mit 48J. bei 600€ monatlich, die man ja alleine bezahlen muss)...und das Ende ist offen, irgendwann dann unbezahlbar!... dann bist du gar nicht mehr versichert! Wenn du Leistung brauchst, was bei einem selbständigen, alleinerziehenden eher selten ist, da man ja keine Zeit und Gelegenheit zum Kranksein hat, dann finden sie tausend Gründe nicht zu zahlen und wollen Atteste und/oder Gutachten, die du beschaffen musst, in einem Zeitfenster, das du durch deine Lebensumstände ja gar nicht mehr hast....also überlege dir das wirklich gut - ich würde alles dafür geben wieder in eine gesetzliche Versicherung zu kommen. Lass dich blos nicht von so einem Versicherungsheini einwickeln - die wollen nur dein Bestes - dein GELD

romy70 
Fragesteller
 30.11.2012, 21:46

Das genau sind auch meine Befürchtungen! Erfahrungsberichte von Menschen ohne Versicherung gibt es zu Hauf, auch wenn auf Grund der Pflichtversicherung die Zahlen rückläufig sind, sind es laut statistischen Bundesamt immer noch rund 200 000. Die Gründe sind vielfältig, ein Problem sind die Rückstände die nachzuzahlen sind, aber auch langwierige Wiederaufnahmeprozesse und Behördenwillkür. Oft ist es so, das man für Sozialhilfe immer noch zuviel hat aber trotzdem nicht genug um die hohen Beiträge zu zahlen. Wie auch immer das Risiko steigt mit dem Alter aber auch durch die katastrophale Politik die den Mittelstand praktisch vernichtet nur damit die Reichen immer reicher werden. Meine Zukunftsaussichten sind ja ziemlich düster, denke ernsthaft darüber nach mit samt meiner Firma und natürlich Familie auszuwandern.

Aber eins muss ich hier nochmal ganz deutlich klar stellen: Eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse hat überhaupt keinen Vorteil!!! Das ist genau das Gleiche wie in der Privaten Versicherung man fliegt wenn man nicht mehr zahlen kann raus! Ausserdem ist sie teurer. Der neue Basistarif der ab nächstes Jahr in der freiwilligen Vers. egal ob gesetzlich oder privat kommen soll ist heftig umstritten und wird überhaupt nicht empfohlen.

Einzige Möglichkeit die du hast um wieder in eine Pflichtvers. zu kommen ist ein Job bei einem Arbeitgeber bei dem du mehr verdienst als in deiner Selbständigkeit, das was ich gerade verloren habe und ganz dringend suche um oben genanntes Problem zu lösen. Denn offensichtlich gibts auf Dauer ja doch keine andere Lösung. Aber vielleicht hast du ja mehr Glück als ich.

Hallo,

der normale Mindestbeitrag für Selbständige liegt in der GKV bei 332 Euro monatlich (Mindesteinnahme: 1969 Euro monatlich). Bei niedrigen Einnahmen kann dieser Beitrag auf Antrag auf 221 Euro monatlich ermäßigt werden (Mindesteinnahme: 1313 Euro monatlich).

Grundlage: § 240 SGB V

Bei Einkünften von 24000 Euro jährlich liegt die monatliche Steuer 2012 bei 220 Euro (Steuerklasse 2 und 1 Kind). Wenn es einen Ehegatten geben sollte, hat der vermutlich auch Einnahmen.

Grundlage: http://www.nettolohn.de/brutto-netto-ergebnis

Wenn man nicht mehr die Beiträge bezahlen kann, ist man weiter versichert (und zahlungspflichtig!), erhalt aber nur noch Notfall- und Schmerzbehandlung.

Bei niedrigen Einnahmen kann man ggf. noch Wohngeld beantragen.

Gruß

RHW

Tip: Wende dich an die zuständige IHK, die haben damit Erfahrung.