Jugendschutzgesetz im Einzelhandel

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Das Bußgeld hat derjenige zu zahlen, der gegen eine mit Bußgeld bedrohte Ordnungsvorschrift verstößt. Das ist vorliegend der Verkäufer - und zwar auch dann, wenn er vom Geschäftsinhaber nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass der Verkauf von Alkohol an Kinder und Jugendliche verboten ist.

Die piepsende Kasse hätte Anlass zu einer Kontrolle geben müssen.

Einen Führerschein kann man schon ab 16 Jahren erwerben ...

wenn der Besitzer den Verkäufer darauf geschult hatte und der Verkäufer dies schriftlich bestätigt trägt der Verkäufer das Bußgeld

Es gab keine Schulung und auch keine schriftliche Bestatigung

@Orakell

dann ist es schwierig zu sagen. Falls sich der Besitzer darauf beruht dass dies zum Allgemeinwissen zählt und nicht extra geschult werden müsste .. hmmmm. In der Regel fällt dies dann auf den Besitzer zu

@newcomer

Meine Kasse (bei REWE) hat zwar "gepiept", ich war aber der Überzeugung, dass mir die betreffende Person als Kunde bekannt war und ich auch schon den Führerschein gesehen hatte. Dann kamen die Leute vom Bezirksamt ...

Der Verkäufer, der Kassierer , etc.

Alkohol an einen Minderjährigen verkauft hat?

  • Bier und Sekt darf man auch an 16-jährige verkaufen.
  • In Begleitung der Eltern dürfen die o.g. auch an 14-Jährige verkauft werden.
  • Stark alkoholhaltige Arzneimittel wie Melissengeist darf man auch an viel Jüngere verkaufen.

Die Gesetze dafür, kann man im Internet recherchieren oder mich einfach fragen.