Ist es gewissenlos, einen Mörder/Vergewaltiger zu verteidigen ?

9 Antworten

Ich habe einmal einen Richter gefragt, wieso Rechtsanwälte sich dazu hergeben um einen Mörder zu verteidigen. Ich würde als Anwalt so einen Antrag ablehenen. Der Richter sagte mir, dass jeder Mensch das Recht hat einen Verteidiger zu bekommen, egal, ob es ein Mörder ist oder eine andere Straftat begangen hat. Letztendlich entscheidet ja auch das Gericht, wie hoch die Strafe ausfällt.

Liebe Grüße von bienemaus63

Ich finde es absolut wichtig dass es auch Verteidiger für Mörder etc. gibt. Dies gehört zu den Menschenrechten und die gelten für jeden egal was er getan hat. Ich würde diesen Beruf nicht ausüben finde es aber Wichtig dass es solche Leute gibt. 

Die anderen haben keine Ahnung. Es gehört zum Wesen einer Demokratie das JEDER Anspruch auf Rechtsbeistand und somit auch Anspruch auf bestmögliche Verteidigung hat.

 

violatedsoul  04.09.2015, 19:45

Wenn "bestmögliche Verteidigung" darauf abzielt, die Täter zu Opfern zu machen und umgekehrt, kann der "Rechtsstaat" seine Gesetze in der Pfeife rauchen. Und Demokratie gibt's hier nicht. Denn im Namen des Volkes wird kein Recht gesprochen. Das Volk wurde nicht befragt, was es dazu denkt.

maccvissel  04.09.2015, 19:53
@violatedsoul

In einem Aspekt muß ich Dir zustimmen: es gibt bei uns meiner Auffassung nach keinen  funktionierenden bzw. praktikablen Täter/Opfer-Ausgleich.

Ein Opfer bei einem Strafprozeß ist bei uns generell nur Nebenkläger und hat seine liebe Not, für erlittene Schäden (Schäden aller Art) Wiedergutmachung, Schmerzensgeld usw. zu erlangen.

Interesierter  04.09.2015, 19:59
@maccvissel

Es ist auch nicht Sache der Strafgerichtsbarkeit, für Wiedergutmachung zu sorgen. Hier geht es ausschliesslich um "Strafe".

Wiedergutmachungsansprüche oder Schmerzensgeld wird zivilrechtlich geregelt.

Interesierter  04.09.2015, 20:06
@violatedsoul

Offenbar bringst du hier ein paar Dinge durcheinander.

Das rechtsstaatliche Verfahren soll nicht Täter zu Opfern machen sondern es soll für ein gerechtes und der Tat angemessenes Urteil sorgen.

Es heisst auch nicht "im Auftrag des Volkes" sondern "im Namen des Volkes". Das ist ein gewaltiger Unterschied.

Man sieht hier sehr deutlich, dass Frust die Sicht auf die Dinge trüben kann.

Dein Argument ist doch einleuchtend und entspricht unserer auf dem römischen Recht basierenden Rechtsprechung: in dubio pro reo.

Und natürlich ist auch Deine Überzeugung richtig und zutreffend: jeder hat das Recht auf einen Rechtsbeistand, unabhängig von dem, was ihm vorgeworfen wird.

Das eine hat mit dem anderen einfach wenig zu tun.

JEDER verdient ein ordentliches Verfahren, in dem er durch den Anwalt rechtlich gut beraten und vertreten wird. Denn nicht jeder kennt das Rechtssystem ausreichend gut, um sich selbst fachlich korrekt zu verteidigen und alle Mittel auszuschöpfen. 

Das ist NICHTS anderes als wenn ein Arzt einen Mörder oder Vergewaltiger behandelt. Das tut der auch nicht, weil er die Tat moralisch korrekt oder eben nicht findet oder was für oder gegen die Opfer tun will, sondern weil es sein BERUF ist, Menschen zu heilen und Schaden abzuwenden. Darauf hat jeder ein Recht und der Arzt durch den hippokratischen Eid die Pflicht.

Das andere ist die Tat an sich: da muss jeder Anwalt selbst entscheiden, ob und wen er unter welchen Bedingungen (Wissen über Schuld/Unschuld, Tatbestand usw) vertreten möchte. Da hat er sogar noch mehr Freiheiten als der Arzt - es sei denn, er wird als Pflichtverteidiger vom Gericht bestellt, dann kann es auch schwierig sein, raus zu kommen. Aber man kann sich ja auch andere Rechtsgebiete als Strafrecht suchen.

Und bevor man mich als gefühllos abstempelt: ich kenne die Opferseite gut und habe sicher keit Mitleid mit Tätern, aber das eine (Rechtsbeistand) hat mit dem anderen (der Tat) einfach nichts zu tun. Der Anwalt verteidigt nicht die Tat (und urteilt darüber - das tut das Gericht bzw. Geschworene), sondern schöpft die zulässigen Rechtsmittel im Sinne seines Kunden aus. 

Das ist sogar im Sinne der Opfer - denn nur ein ordentliches und korrektes Verfahren sichert auch das Urteil. Wenn das angezweifelt werden kann (zB. wegen schlechter Verteidigung) muss das Opfer möglicherweise wieder und wieder befragt werden.....