Angezeigt wegen E-Scooter, was nun?
Hi Leute,
Erstmal über mich:
Ich bin 20 Jahre alt, männlich, Azubi im ersten Jahr und habe ein sauberes Führungszeugnis, nie Vorbestraft, nie eine Anzeige, nix. Ich wohne in der Großstadt München.
Naja, vor 8 Tagen bin ich mit meinem E-Scooter nach Hause gefahren und wurde von der Polizei angehalten.
Mein E-Scooter ist nicht zugelassen und demnach nicht versichert. Maximalgeschwindigkeit laut dem Sticker an der Unterseite des Scooters ist 25 km/h. Allerdings stimmt das nicht denn der Scooter ist per Software gedrosselt und fährt maximal 20 km/h.
Jedenfalls, Polizei hat mich angehalten und ich hab ne Anzeige bekommen.
Laut des Polizisten habe ich zwei Straftaten begangen.
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Er meinte sogar dass die Anzeige vielleicht sogar fallen gelassen wird.
Nur kann die erste Straftat, „Fahren ohne Fahrerlaubis“ nicht stimmen da mein Scooter, UNABHÄNGIG VON DEM STICKER AN DER UNTERSEITE, nur 20 km/h fahren kann und somit ein Elektrokleinstfahrzeug ist und man hierfür keine Fahrerlaubnis braucht. Deswegen kann ja auch jeder Beliebige einen geliehenen E-Scooter auf der Straße fahren.
Nun meine Frage: Was glaubt ihr? Was wird passieren? Wird die Anzeige fallen gelassen? Oder werde ich doch noch einen Brief bekommen? Wie wird das ganze verfahren?
(ich kenn mich nicht aus🥲)
Danke schonmal im voraus! :)
2 Antworten
Du hast es in soweit schon ganz richtig eingeschätzt . Fahren ohne FE ist nicht , weil selbst eine Mofa-Prüfbescheinigung ( selbst wenn man die dazu bräuchte ) keine Fahrerlaubnis nach FEV wäre . Das wäre somit höchstens eine OWI .
Schwerwiegender , und damit am ehesten auch alleinig ggf. weiter zu verfolgen wäre dann noch die Frage nach dem Pflichtversicherungsgesetz , wobei allerdings dann auch schon wieder unklar wäre , ob das auf Deinen Scooter ohne grundlegende StVO - Typenzulassung überhaupt anwendbar wäre . ( wäre ja garnicht versicherbar ohne Typengenehmigung )
Vermutlich wird dann ( wenn überhaupt ) irgend etwas wie "Nutzung eines Spiel- / und Sportgerätes" auf nicht dafür zulässigen Verkehrsflächen" auf Dich zukommen . Wird dann vermutlich eher auf eine Verwarnung / Verwarngeld ( OWI ) ohne großes Tamtam hinaus laufen ; wenn überhaupt .
Nachtrag :
selbst wenn es so milde abliefe , solltest Du aber keinesfalls erneut damit auffällig werden . 😉
das stellen die nicht ein
es wird geld kosten
einstellung gegen auflage vielleicht