Anklageschrift erhalten - was kann passieren?
Hey ihr Lieben.
Ich habe eine Anklageschrift erhalten. Seit der 'normalen' Anzeige gegen mich habe ich einen Anwalt, welcher bisher alles in Absprache mit mir geregelt hat.
Nun habe ich aber erst Dienstag einen Termin bei ihm und bin etwas nervös.
''Es wird beantragt, das Hauptverfahren zu eröffnen'' - und das von der Staatsanwaltschaft.
Zeugen sind ebenfalls aufgeführt.
Ich habe Google gefragt und auch bei GF nach ähnlichen Fragen gesucht, aber nichts passendes gefunden... Vielleicht bin ich auch etwas zu aufgebracht, um die ganzen Fremdwörter gedanklich zusammenzufügen :D
Kann mir bitte jemand kurz erzählen, was genau das für mich heißen kann?
5 Antworten
Hallo,
die Staatsanwaltschaft hat entschieden, dass die von dir begangene Straftst verfolgt wird und beantragt, dass diese vor Gericht verhandelt wird.
Dein Anwalt kennt mehr davon und wird entsprechend reagieten, wir wissen nicht, um was es geht und können nur raten.
Der Richter könnte das Verfahren einstellen.
Es könnte eine Geldstrafe ausgesprochen werden.
Es könnte eine Haftstrafe geben, die bei Ersttätern oft zur Bewährung, außer bei Mord- und Totschlag, ausgesetzt wird.
Solltest Du noch nicht 21 sein, oder solltest Du die Tat begangen haben, als Du noch nicht 21 warst, wird Jugendstrafrecht angewendet.
Viel Glück!
Danke - bin vorher nie straffällig geworden und bin erst 19.
Vielen Dank und viel Glück!
Die Staatsanwaltschaft hat beschlossen Anklage zu erheben ,Du od Dein Anwalt darf Stellung nehmen ,dann entscheidet ein Richter ob die Anklage zugelassen wird 204 Abs 2 od eingestellt 204 Abs 1 STPO.
Bei eingestellt bist Du raus , wird diese zugelassen kommt es zur Verhandlung, Du kannst da ggf auch noch Freigesprochen od Eingestellt werden ,aber eine Verhandlung gibt es.
Es hängt also viel von eurer Stellungnahme ab.
Mein Anwalt hatte bereits im Voraus beantragt, das Ganze fallen zu lassen + Stellungnahme. Dasselbe erneut zu beantragen bzw die selbe Stellungnahme erneut abzugeben wäre doch sinnlos, oder?
Formell nicht, weil es der Richter nochmal sieht, ok ist zwar in den Akten ,aber Laut Formalitäten der Strafprozessordnung muss dies nochmals abgegeben werden.
Die Staatsanwaltschaft beantragt beim Gericht wegen dieses Falles eine Verhandlung stattfinden zu lassen. Wenn das Gericht eine Hauptverhandlung zulässt, findet ein Prozess statt.
Das heißt:
Das Verfahren wird eröffnet
Die Anzeige hätte ja auch fallengelassen werden können
Das Verfahren läuft schon seit April...
Ich zitiere dich;
"Es wird beantragt, das Hauptverfahren zu eröffnen'' - und das von der Staatsanwaltschaft."
Es wird eine Gerichtsverhandlung geben, wenn dem Antrag stattgegeben wird.
Dann wird nach Jugendstrafrecht verhandelt, es wird wohl Sozialstunden geben. Eventuell stellt der Richter das Verfahren auch ein, oder Du wirst nur ermahnt.