Ist es gefährlich ein Haus über einer Gasleitung zu kaufen?

7 Antworten

... ich bin auch verunsichert 😉

  1. Neubaugebiet: wenn da eine lokale Versorgungsleitung DURCH ein Grundstück geführt wird, gehört dem Planer die Zulassung entzogen
  2. Neubaugebiet: wenn diese lokale Gasleitung sogar im Baufenster des Grundstücks liegt, ist eine Überbauung eigentlich nicht zulässig. Da wäre zudem die Tiefe der Leitung unter GOK (Geländeoberkante) interessant. Nachher willst Du einen keller und hast den "Gasanschluss" gleich vorne an der Baggerschaufel.
  3. Plausibel könnte eine Überlandleitung sein, die VOR der Ausweisung des Neubaugebietes gelegt wurde.

Du kannst Dir von der Gemeinde eine Katasterinformation geben lassen (oder die Info), was das für eine Leitung ist und wo sie genau liegt. Da reicht ein Anruf/Termin beim Bauamt und die Info sollte zudem kostenlos sein. Auf die Aussagen eines Bauträgers würde ich mich da persönlich nicht verlassen.

Ist es eine Überlandleitung mit >1 bar Druck, dann sollte es keine Probleme geben. Diese liegen i.d.R. sehr tief, stären die Bebauung nicht und haben in regelmäßigen Abständen Meßstationen für Leckageortung.

=> Katasterplan holen (am besten mit Bezug auf den Bebauungsplan), Grundbuchauszug geben lassen, beide neutralisieren und hier nochmal posten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du hast in deinen Themen unter anderem auch Hauskauf mit Wohnrecht?

Steht das Haus denn nun schon oder nicht?

Das Haus über eine Gasleitung zu bauen, halte ich tatsächlich für nicht genehmigungsfähig. Aber Not macht in manchen Bereichen vielleicht auch erfinderisch.

Steht das Haus schon und steht tatsächlich über der Leitung, dann würde ich es auch nicht kaufen. Ich weiß zwar nicht, inwieweit heute auch Gasleitungen im Pressverfahren erneuert werden könnten (oder wie das auch immer heißt), aber allein die Gefahr, dass sich anschließend das Haus setzt, wäre mir zu riskant.

Und den Bagger im Wohnzimmer? hm.....

Sofern das Haus steht, lasst euch doch die Baugenehmigung mal zeigen.

Beyonce87 
Fragesteller
 01.03.2020, 10:49

Das Haus steht noch nicht, es ist ein Bauvorhaben einer großen Baufirma.

kabbes69  01.03.2020, 11:02
@Beyonce87

dann lass dir mal den genehmigten Bauplan zeigen. Die Leitung kommt ja irgendwo her, geht irgendwo hin und muss im Plan dargestellt sein.

Es gibt technische Bestimmungen, wie weit der Sicherheitsabstand der Gasleitung ist. In dem Bereich darfst du normal nichts bauen, keine tiefwurzelnde Bäume/Sträucher setzen.

Sofern eine entsprechende Baulast und/oder Dienstbarkeit im Grundbuch bereits eingetragen ist, lass dir die Formulierung zeigen.

Ist dies noch nicht vorhanden, setz dich selbst mit dem Leitungsbetreiber in Verbindung und erkundige dich nach den Auflagen.

Gleicher Preis, mit mehr Größe = die Wertminderung der einzutragenden Dienstbarkeit, vielleicht also noch verhandelbar.

Und manche Auskünfte sind nicht richtig: sofern nichts anderes vereinbart, hast du mit der Dienstbarkeit nur das „Wohlergehen“ der Leitung zu sichern. Muss diese altersbedingt erneuert werden, ist der ursprüngliche Zustand der Fläche wieder herzustellen und Schäden sind zu bezahlen. In dem Text kann ich dir aber viele Fallstricke einbauen.

Im Falle dass die Gasleitung unter dem Haus undicht werden sollte, was sehr unwahrscheinlich ist, haftet der Gaslieferant. Ansonsten passieren Gasunfälle nur direkt im Haus, also ab Anschluss.

Kaum vorstellbar, dass das rechtens sein soll, denn wie will der Versorger da eine Wartung oder Reparatur durchführen??

Beyonce87 
Fragesteller
 01.03.2020, 10:32

Uns wurde seitens der Baufirma mitgeteilt, dass es mal sein kann, dass unser Garten aufgegraben werden werde muss, wenn sie aus irgendwelchen Gründen an die Leitung müssen. Ich hatte damals leider vergessen zu fragen, wer die Kosten für die Wiederherstellung des Rasens übernimmt.

Still  01.03.2020, 13:05
@Beyonce87

O.K. Garten ist natürlich was anderes als Haus. Ich würde mir keine Sorgen deshalb machen!

Und was passiert denn mit dem Haus,

wenn die Gasleitung in einigen Jahrzehnten mal ausgetauscht werden muss ?

Beyonce87 
Fragesteller
 01.03.2020, 10:32

Uns wurde seitens der Baufirma mitgeteilt, dass es mal sein kann, dass unser Garten aufgegraben werden werde muss, wenn sie aus irgendwelchen Gründen an die Leitung müssen. Ich hatte damals leider vergessen zu fragen, wer die Kosten für die Wiederherstellung des Rasens übernimmt.

Freestila  01.03.2020, 11:09
@Beyonce87

Die Kosten müsste der Versorger übernehmen, wenn er da baggert, meines Wissens.

Das Haus selber steht dann aber nicht auf der Leitung, sondern die Leitung geht über das Grundstück. Das ist zulässig, hat entsprechende Nachteile. Es wird im Grundbuch stehen, dass der Versorger da im Zweifel baggern darf. Da ist dann die Frage: Kommt ihr damit klar, dass irgendwann euer Garten aufgebaggert wird? Gasrohre halten nicht ewig, also in 30 - 50 Jahren wird das erneuer werden. Bei einem Schaden entsprechend früher. Evtl. darf der Versorger auch noch andere, zusätzliche Sachen in dem Korridor verlegen und dafür dann Buddeln (Glasfaser, Wasser, Strom...).

Gefährlich ist das generell nicht, selbst wenn Gas austritt wird das eben gesperrt und gut ist. Aber die Bauarbeiten an so einer Leitung messen sich in Wochen. Bis dann alles wieder hergestellt ist kann noch mal was dauern, bis man nichts mehr sieht noch mal.

Außerdem werdet ihr in dem Koridor nichts bauen dürfen, keine Bäume oder Gartenhaus oder Schaukel oder so. Der Versorger wird auch Wegerecht haben, sprich zur Kontrolle (bei Schäden oder so) das Grundstück betreten dürfen.

Alles jetzt kein endgültiges KO Kriterium, aber das müst ihr entscheiden ob euch die Nachteile den Preisnachlass wert sind.