Garage an Haus anbauen? Was muss man beachten?

3 Antworten

Habt ihr die Baulast vom Nachbarn die Abstandsfläche im Grundbuch. Dann gibt es auch Brandabstände zu beachten. In der Landesbauordnung sind Null oder 3 meter Abstandsfläche normal. Dann ist die Länge der Bebauung an der Grenze dort auch festgelegt. Mit 8,62m und 4,00m sicherlich überschritten. Sicherlich gibt es auch einen Bebauungsplan, der zu beachten ist. Der Dachüberstand wird auch über Stützen als überbaute Fläche gerechnet, also seid ihr über 50 m². Auch die Verbindung zum Haus ist zu bewerten und das alleine schon ein Grund für eine Baugenehmigung.

Bei GF kann das keiner beantworten. Nehmt einen Architekten, der euch dazu beraten kann.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bei uns in NRW gibt es die 2 Meter Grenze in solchen Fällen (wäre die Grundstücksgrenze 2m entfernt, wäre die Genehmigung sicherlich einfacher zu bekommen, so ist das eine Einschränkung des Nachbars...). Genehmigung brauchst du auf jeden Fall, bin mir nicht sicher, ob du den Dachüberstand genehmigt bekommst.

Wie @enginmachine sagt, würde ich mit einem Architekten sprechen. Was du auch machen kannst, ist mit einem Ansprechpartner beim Bauamt sprechen. Meine Empfehlung: versuche es an einem Freitag Vormittag ganz freundlich (am besten mit der Frau gemeinsam) da ist die Wahrscheinlichkeit am höchsten, dass du eine freundliche unverbindliche Aussage bekommst, welche dir schon mal die Richtung anzeigen kann.

Hoffe konnte dir helfen!

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