Ist es erlaubt Filmmotive auf etwas zu drucken und zu verkaufen?

3 Antworten

Ein Film ist wie ein Foto geschützt als Werk im Sinn von UrhG § 2. Dafür gilt UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch:

"(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen ..." http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html

Anbieten und Verkaufen ist also nicht erlaubt!

Für nicht glatt kopierte, sondern veränderte Werke gilt:

UrhG § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen: "Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden."

Ausnahme: § 24 Freie Benutzung:

(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.

Was ist der Unterschied? Das wird hier erklärt: schmunzelkunst.de/saq.htm#freinutz.

Falls mit dem Werk auch noch darin sichtbare geschützte Marken verwertet werden sollen, greift zudem Markengesetz § 14 (googeln!)

Geschützt als Marke sind mit Sicherheit die Figur des Harry Potter - dessen Name sowieso ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

nein. deshalb werden lizenzen verkauft, womit du namen, figuren und alles dann entweder vom rechteinhaber vorgeschrieben verkaufen darfst oder auch evtl. verändern

Nein, dazu brauchst du eine (teure) Lizenz.

Und die musst du erst mal kriegen.