Ist es erlaubt auf einem Campingstuhl auf dem Gehweg zu sitzen?
3 Antworten
Solange niemand daran Anstoß nimmt?
Ansonsten wäre es nach dem Wegerecht des entsprechenden Bundeslandes eine unerlaubte Sondernutzung, die zu einem Bußgeld führen kann.
Sage du es mir.
Du schriebst: "Ansonsten wäre es nach dem Wegerecht des entsprechenden Bundeslandes eine unerlaubte Sondernutzung, die zu einem Bußgeld führen kann"
Und ich frage dich nun: Welchen entsprechenden Bundeslandes?
Ansonsten wäre es nach dem Wegerecht des entsprechenden Bundeslandes
Was hast du daran nicht verstanden?
Welchen entsprechenden Bundeslandes? Laut welcher Rechtsquelle?
Wegerecht. Habe ich oben schon geschrieben.
"wäre es nach dem Wegerecht des entsprechenden Bundeslandes eine unerlaubte Sondernutzung" -> Wo steht das? Nenne bitte die entsprechende Quelle.
"Wegerecht" ist genauso wenig eine Quelle wie "Google" oder "Internet".
Es handelt sich bei Gehwegen um öffentlichen Grund. Du findest das Wegerecht zum öffentlichen Grund in den Wegegesetzen der einzelnen Bundesländer.
Selbst googeln und lesen traue ich dir noch zu.
Im Übrigen muss ich mich dir gegenüber nicht rechtfertigen.
Gegenüber mir nicht, gegenüber dem Fragesteller schon. Das ist Sinn und Zweck dieser Plattform. Wenn du schon Dinge wie "Wegerecht" einwirfst, solltest du sie wenigstens erläutern und die entsprechende Quelle angeben.
Gegenüber mir nicht, gegenüber dem Fragesteller schon
Eben. Und du bist nicht der Fragesteller.
Dem Fragesteller hilft es, vollständige Antworten zu bekommen. Wenn du schon Dinge wie "Wegerecht" einwirfst, solltest du sie wenigstens erläutern und die entsprechende Quelle angeben. "Wegerecht" ist genauso wenig eine Quelle wie "Google" oder "Internet".
Wenn der Fragesteller weitere Fragen zu meiner Antwort hat, dann kann er sie gerne stellen.
Hast du weitere Fragen, dann mache bitte eine eigene Frage auf.
Die Kommentarfunktion ist dazu da, weitere (über die Antwort hinaus gehende) Informationen zu liefern bzw. einzufordern. Letzteres tue ich. Es wäre sehr viel schneller gegangen, wenn du einfach die entsprechende Rechtsquelle (Stelle im Gesetz) genannt hättest, anstatt nur "Wegerecht" einzuwerfen.
Die Kommentarfunktion ist dazu da, weitere (über die Antwort hinaus gehende) Informationen zu liefern bzw. einzufordern.
Quelle?
Quelle: FAQ & Netiquette von Gutefrage. Gern geschehen, ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
Solange du niemanden behinderst oder über die Maße störst: ja natürlich
Nein, das ist tatsächlich nicht legal.
Welches "entsprechenden Bundeslandes"?