Ist es erlaubt auf einem Campingstuhl auf dem Gehweg zu sitzen?

3 Antworten

Solange niemand daran Anstoß nimmt?

Ansonsten wäre es nach dem Wegerecht des entsprechenden Bundeslandes eine unerlaubte Sondernutzung, die zu einem Bußgeld führen kann.

abenhard17  13.01.2019, 21:30

Welches "entsprechenden Bundeslandes"?

abenhard17  25.01.2019, 13:40
@Schnarchix

Du schriebst: "Ansonsten wäre es nach dem Wegerecht des entsprechenden Bundeslandes eine unerlaubte Sondernutzung, die zu einem Bußgeld führen kann"

Und ich frage dich nun: Welchen entsprechenden Bundeslandes?

Schnarchix  25.01.2019, 13:43
@abenhard17
Ansonsten wäre es nach dem Wegerecht des entsprechenden Bundeslandes

Was hast du daran nicht verstanden?

abenhard17  25.01.2019, 13:43
@Schnarchix

Welchen entsprechenden Bundeslandes? Laut welcher Rechtsquelle?

Schnarchix  25.01.2019, 13:44
@abenhard17

Wegerecht. Habe ich oben schon geschrieben.  

abenhard17  25.01.2019, 13:46
@Schnarchix

"wäre es nach dem Wegerecht des entsprechenden Bundeslandes eine unerlaubte Sondernutzung" -> Wo steht das? Nenne bitte die entsprechende Quelle.

"Wegerecht" ist genauso wenig eine Quelle wie "Google" oder "Internet".

Schnarchix  26.01.2019, 10:25
@abenhard17

Es handelt sich bei Gehwegen um öffentlichen Grund. Du findest das Wegerecht zum öffentlichen Grund in den Wegegesetzen der einzelnen Bundesländer.

Selbst googeln und lesen traue ich dir noch zu.

Im Übrigen muss ich mich dir gegenüber nicht rechtfertigen.

abenhard17  26.01.2019, 22:20
@Schnarchix

Gegenüber mir nicht, gegenüber dem Fragesteller schon. Das ist Sinn und Zweck dieser Plattform. Wenn du schon Dinge wie "Wegerecht" einwirfst, solltest du sie wenigstens erläutern und die entsprechende Quelle angeben.

Schnarchix  27.01.2019, 08:30
@abenhard17
Gegenüber mir nicht, gegenüber dem Fragesteller schon

Eben. Und du bist nicht der Fragesteller.

abenhard17  27.01.2019, 23:32
@Schnarchix

Dem Fragesteller hilft es, vollständige Antworten zu bekommen. Wenn du schon Dinge wie "Wegerecht" einwirfst, solltest du sie wenigstens erläutern und die entsprechende Quelle angeben. "Wegerecht" ist genauso wenig eine Quelle wie "Google" oder "Internet".

Schnarchix  28.01.2019, 08:55
@abenhard17

Wenn der Fragesteller weitere Fragen zu meiner Antwort hat, dann kann er sie gerne stellen.

Hast du weitere Fragen, dann mache bitte eine eigene Frage auf.

abenhard17  28.01.2019, 13:55
@Schnarchix

Die Kommentarfunktion ist dazu da, weitere (über die Antwort hinaus gehende) Informationen zu liefern bzw. einzufordern. Letzteres tue ich. Es wäre sehr viel schneller gegangen, wenn du einfach die entsprechende Rechtsquelle (Stelle im Gesetz) genannt hättest, anstatt nur "Wegerecht" einzuwerfen.

Schnarchix  28.01.2019, 15:28
@abenhard17
Die Kommentarfunktion ist dazu da, weitere (über die Antwort hinaus gehende) Informationen zu liefern bzw. einzufordern.

Quelle?

abenhard17  28.01.2019, 20:47
@Schnarchix

Quelle: FAQ & Netiquette von Gutefrage. Gern geschehen, ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

Solange du niemanden behinderst oder über die Maße störst: ja natürlich

Nein, das ist tatsächlich nicht legal.