Ist es eine Straftat, wenn man eine fremde Gartentür absichtlich aufmacht, und dadurch die Hunde wegrennen?
11 Antworten
Eine fremde Gartentür aufzumachen, die nicht abgeschlossen ist, ist im Grenzbereich eines Hausfriedensbruchs, aber wird sicher noch nicht als Straftat verfolgt.
Eine fremde Gartentür aufzumachen, die nicht abgeschlossen ist und wo man weiß, dass Hunde Garten sind, die die Gelegenheit zum Verlassen des Gartens nutzen könnten, ist genauso im Grenzbereich, aber bestimmt für sich noch keine Straftat.
Verlassen die Hunde aber den Garten durch die so geöffnete Tür und verursachen z. B. einen Verkehrsunfall oder sie fallen Menschen an und fügen ihnen Verletzungen zu, wird daraus eine Straftat. Zum Beispiel fahrlässige Körperverletzung oder je nachdem, wie gefährlich die Hunde sind und wieviel Absicht nachgewiesen wird, vielleicht sogar vorsätzliche Körperverletzung.
Also nicht das Öffnen der Tür für sich, aber die Folgen, die daraus entstehen können, sind das Gefährliche.
Neben der strafrechtlichen Verfolgung hätte man dann vielleicht auch noch zivilrechtliche Folgen, nämlich Schadensersatz und ggf. Schmerzensgeld in großer Summe. Eine Versicherung würde nämlich nicht bezahlen.
Für Hunde gilt die Gefährdungshaftung,nicht die Verschuldenshaftung. .h. der Halter ist immer verantwortlich und die Versicherung würde auch zahlen und evtl. aber vermutlich vergeblich versuchen, sich das Geld vom Türöffner wiederzuholen.
Ich bin kein Jurist und wenn der Hundehalter versichert ist, magst Du recht haben. Aber darin sind wir uns einig, dass die Versicherung von demjenigen, der absichtlich die Tür geöffnet hat, um die Hunde raus zu lassen, ggf. Regress fordern würde.
Ich bin auch kein Jurist, aber Hundehalter. Die Gefährdungshaftung für Tierhalter kann man googeln.
Die Versicherung von demjenigen, der die Hunde rausläßt ist gar nicht in der Pflicht, zunächst ist der Halter in der Haftpflicht, er hat seine Hunde zu sichern, selbst, wenn jemand den ganzen Zaun abreißt. Selbst wenn mein Hund einen Einbrecher beißt, hafte ich dafür und nicht der Einbrecher.
Meine Antwort ging dahin, dass es sich bei der Fragestellerin um jemand handelt, die fremde Gartentüren öffnen will. Wer das vor hat, sollte schon wissen, dass das auch Folgen haben kann.
Jemand dessen Gartentür von fremden geöffnet wird, sollte dahin gehend Vorsorge tragen, dass sie weder von Fremden noch von den eigenen Hunden geöffnet werden kann. Also abschließen. Denn bei einer Anzeige würde man auch sofort gefragt, warum man denn nicht abschließt.
Da hast Du schon recht und die Versicherung demjenigen der Hunde rausläßt, wird sowieso jede Haftung dafür ablehnen, da es sich um ein Ereignis handelt, das gar nicht mit der Versicherung gedeckt ist.
Angeblich, lt.eines Kommis weiter unten, war die Tür jeweils abgeschlossen... Dann hätten wir eine Straftat, Sachbeschädigung. Für die Hunde haftet aber weiterhin der Halter
Hallo,
nachdem ich alles gelesen habe, gehe ich davon aus, dass es sich um eure Gartentüre handelt und diese von "Unbekannt" bereits zum 2.x geöffnet wurde. In diesem Fall solltet ihr auch prüfen, ob nicht einer der Hunde die Türe öffnen kann!?
Ihr solltet dafür sorgen, dass die Gartentüre verschließbar ist und nur noch von Euch geöffnet werden kann. Somit wird jegliche Gefahr ausgeschlossen und die Hunde können nicht mehr weglaufen!
Liebe Grüße Bigmac :)
Danke für deine Antwort! :)
Jedoch denke ich nicht, dass sie es öffnen können, es geht ziehmlich streng und sie reichen auch nicht bis zum Türgriff. :)
Es ist doch unmenschlich wenn jemand sowas macht..
... leider gibt es immer wieder seltsame Menschen :(
Ihr könnt ja im Baumarkt so einen billigen, lauten Türalarm kaufen und an der Gartentüre anbringen. Die gibt es schon um 5-10 Euro. Wenn die Türe dann das nächste Mal geöffnet wird und die Sirene angeht, müsst ihr rasch hinaus laufen, um zu sehen, was los ist bzw. wer das ist :)
Wie kann denn jemand unbemerkt das Schloß aufbrechen? Schlagen die Hunde nicht an, wenn sich jemand länger am Tor zu schaffen macht? Laß die Hunde einfach nicht allein im Garten.
War das nur ein kleines Vorhängeschloß? Komisch! Gut, ich habe das Problem nicht, weil mein Hund jeden Unbekannten meldet. Aber ich würde mir sofort zusätzlich zum Türalarm einen Bewegungsmelder mit Kamera installieren, denn das wäre mir zu unheimlich!
Wie viele hier schon geschrieben haben haftet in erster Linie der Hundehalter sofern es sich nicht um Nutztiere handelt die seinem Lebensunterhalt dienen. (Hundezucht, Hütehund bei der Schaafsherde, etc.)
Aber er haftet entgegen der Meinungen hier nicht allein, der Verursacher trägt eine Mitschuld:
§ 254 BGB
Nachtrag: Gefährdungshaftung schließt nicht automatisch eine Mitschuld aus.
Der Beschädigte darf sehr wohl auch Ansprüche gegen den Mitschuldner richten.
Ebenso darf der Schuldner den Mitschuldner in Regress nehmen.
Der Hafter nach Gefährdungshaftung kann nur den Beschädigten nicht auf den Mitschuldner verweisen.
Nachtrag 2: Der Türöffner macht sich zwar durch das öffnen der Tür mitschuldig, aber allein die Tatsache, dass er den Hundehalter nicht über die entlaufenen Hunde informiert begründet eine Mitschuld. (Mitschuld fällt natürlich höher aus, wenn man auch noch beweisen kann, dass er/sie die Tür vorsätzlich geöffnet hat.)
Strafbar ja, weil Vorsatz... Du handelst wissentlich in der Absicht, dass die Hunde weglaufen.
Welcher Paragraph keine Ahnung..
Für die Hunde ist allein der Halter verantortlich. Ein Gartentor zu öffnen ist erstmal keine Straftat.
Sehe ich anders... Das Grundstück ist Eigentum und die Hunde auch. Wenn man das Tor öffnet und damit wissentlich in Kauf nimmt, dass die Hunde weglaufen denke ich schon das damit ein Straftatbestand vorliegt.
Wie du das siehst und wie die Gesetzeslage ist, ist halt ein Unterschied. Für Hunde gilt die Gefährdungshaftung des Beseitzers und nicht die Verschuldenshaftung von irgendjemandem. D.h. der Besitzer hat die Hunde so zu sichern, daß sie keinen Schaden anrichten können. Egal, wer die Tür aufmacht.
der Besitzer hat die Hunde so zu sichern, daß sie keinen Schaden anrichten können
hat er getan: Gartentor ZU
Egal, wer die Tür aufmacht.
Wenn es die Hunde selbst geöffnet hätten, wäre es die Schuld des Besitzers. Ein Fremder hat diese Tür vom Gesetz her schon mal nicht zu öffnen (Hausfriedensbruch). Wenn also "egal wer" diese Tür öffnet, in der Absicht, die Hunde raus zu lassen, handelt vorsätzlich. Der Besitzer der Hunde kommt zu Schaden (Hunde weg), dann ist daraus somit eine Straftat geworden:
Strafgesetzbuch, § 5 Abs. 1 - 3
Grüße, ------>
Das würde ich mit ziemlicher Sicherheit vermuten. Aber unter welchem Titel das strafbar ist, kann ich dir nicht sagen.
Für die Hunde haftet der Halter und nimand sonst. Und eine Straftat wird daraus so schnell nicht.