Ohne Fahrradkarte mit Fahrrad Zug gefahren -> "Fahrpreisnacherhebung" Deutsche Bahn

5 Antworten

Du kannst zwar Einspruch einlegen, aber es wird zwecklos sein. Du bist ohne gültiges Ticket für dein Fahrrad in den Zug gestiegen, damit bist du schwarzgefahren. zu1.ob das Display aufgrund der Sonneneinstrahlung schwer zu lesen ist, ist völlig unerheblich. Man muß sich halt so hinstellen bzw. für Schatten sorgen, dass man da Display lesen kann. zu 2. Es ist egal, ob eine lange Schlange vor dem Automaten stand. Du hättest entweder früher los gehen müssen oder den Zug wegfahren lassen müssen und den nächsten nehmen müssen. Für Schwarzfahren wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt von mind. 40.-- € oder den doppelten Fahrpreis, wenn er mehr als 40.---- € betragen sollte erhoben.

Da kannst du Einspruch einlegen ohne Ende, nur werden sie erfolglos bleiben.

In den Beförderungsbedingungen steht ganz klar, dass die Mitnahme von Fahrrädern kostenpflichtig ist. Also musst du dir dafür auch ein entsprechendes Ticket besorgen.

So bist du ohne gültigen Fahrschein angetroffen worden, also schwarz gefahren. Da solltest du eigentlich ganz schnell die 40,-- bezahlen und froh sein, dass nicht gleich eine Anzeige hinterher gekommen ist.

Bezahlen musst du sowieso - wernn du Einspruch einlegst, wird es nur wesentlich teurer für dich - dann geht es nämlich vor Gericht.

Die Bahn ist hier im Recht,Du hast ja vorsätzlich einen Zug ohne Ticket bestiegen(in diesem Fall Fahrradticket).Ich würde nicht groß Einspruch einlegen,wird nur noch teurer!

Das ist genau das Gleiche, als wärst Du "schwarz gefahren". Die 4,50 sind der reguläre Fahrpreis, die 40,- Eus sind das sogenannte "erhöhte Beförderungsentgelt", einfach gesagt, die Strafe fürs Schwarzfahren.

Wenn Du die nicht zahlst, kannst Du damit rechnen, daß Du eine Anzeige wegen "Erschleichen von Leistungen" bekommst. Klassischer Straftatbestand des § 265a STGB ist erfüllt.

Die Anzeige wäre jetzt schon gerechtfertigt, wird aber in der Regel beim ersten Mal noch nicht erstattet.

Hättest Du Dich vor der Kontrolle beim Zugbegleiter gemeldet und nachgezahlt, dann wäre es bei 4,50 geblieben.

Kruemel9 
Fragesteller
 20.08.2011, 11:11

Ja, nur ich verstehe dabei eins nicht: Ist schon länger her, aber ich bin schonmal schwarz gefahren, ohne Fahrrad, eine Station. Das war meine eigene Schuld, ich musste rennen, weil ich sonst den Zug nicht bekommen hätte. An Fahrkarte kaufen war da nicht zu denken. Wurde auch kontrolliert & hab gesagt, der Automat hätte meine zerknitterten Schein nicht genommen. Haben sie dann "überprüft"(so hieß es im Brief) und meinten, das würde nicht stimmn, auf jeden Fall hab ich da trotzdem nur 3,30€ bezahlen müssen, obwohl sie mir gesgat haben, ich muss 40€ bezahlen?! Obwohl ich da ja komplett ohne Karte gefahren bin.

Da fährt man zweimal im Leben schwarz und wird beide Male erwischt -.-

CharlesWaldorf  20.08.2011, 11:33
@Kruemel9

Zu 1.) Glück gehabt wenn Sie die 40,- Eus beim ersten mal nicht erhoben haben.

Zu 2.) Pech gehabt wenn Du jetzt zahlen mußt.

Ja und da Du ja bereits Erfahrung mit Schwarzfahren hast, ist das ein weiterer Grund, sich beim Zugbegleiter zu melden. Dummheit, pure Dummheit, es nicht zu tun.

Unwissenheit schützt nicht und die antwort auf dein spätes eintreffen am Fahrkartenautomat, also das du deer letzte warst, ist der justiz erst recht egal. Dann heist´s, dass du halt früher hinkommen sollst. Kann auch sein, dass der Fahrkarten - Kontrolleur nur noch mal erläutert hat, wie das Farradticket kostet.