Ist es Beleidigung, oder üble Nachrede?

2 Antworten

Das ist keine Beleidigung, trägt aber auch nicht zur Klimaverbesserung bei.

Zu was sollte der Vermieter bereit sein? Mängelbeseitigung? Dann mache ihn ordentlich schriftlich per Einwurf-Einschreiben auf die Mängel aufmerksam, setze ggf. Fristen und in bestimmten Fällen kannst Du auch Ersatzvornahme ankündigen, also selbst einen Handwerker beauftragen und die Kosten dann von der Miete einbehalten.

Zudem besteht bei Mängeln immer die Möglichkeit der Mietminderung. Damit sind Mietern Mittel in die Hand gegeben, gegen die ein Vermieter nur schwer an kann, wenn er nicht eine Menge Geld verlieren will.

Geht es nicht um Mängel? Zu was soll in Deinen Augen der Vermieter bereit sein?

Als Vermieter bin ich grundsätzlich zu nichts bereit gegenüber Mietern, denen man den kleinen Finger hinstreckt und die aber damit den ganzen Arm ausreissen, wie es leider sehr oft der Fall ist. Vielleicht hat er Dich auch so eingeordnet?

Übrigens würde es mich nicht stören, wenn Du mir als Mieter arrogante Boshaftigkeit vorwerfen würdest und etwas über lachende Nachbarn sagen würdest.

MieterHeise 
Fragesteller
 01.08.2016, 09:00

Vielen Dank,

der gleiche Vermieter hat jetzt einen gerichtlichen Vergleich verstreichen lassen. Dieses macht deutlich, dass er das Gesetz in die Hand nimmt und er meine Frau und mich nur rausekeln will, nachdem wir hier soviel gemacht haben. Ich möchte mich wehren, ein damals eingeschalteter Anwalt hat nur noch seine Interessen verfolgt und auf diesen Vergleich gedrängt. Wir fühlen uns sehr hilflos. Jetzt suchen wir, einen in Sachen Mietrecht, einen kompetenten Anwalt im Raum Elmshorn und Umgebung.

bwhoch2  01.08.2016, 11:01
@MieterHeise

der gleiche Vermieter hat jetzt einen gerichtlichen Vergleich
verstreichen lassen. Dieses macht deutlich, dass er das Gesetz in die Hand nimmt und er meine Frau und mich nur rausekeln will,

Ich kenne nicht die ganze Geschichte, aber einen Vergleich abzulehnen, bzw. innerhalb der Frist nicht zu zustimmen, ist das Recht eines jeden, dem ein solcher Vorschlag gemacht wird. Damit "nimmt der nicht das Gesetz" in die Hand. Vielmehr ist es dann so, dass in einem Gerichtsverfahren ggf. eine Beweisaufnahme durchgeführt bzw. fortgesetzt werden muss, damit der Richter eine Grundlage für ein Urteil hat.

Wenn Du Dich jetzt ärgerst, dass der Vermieter dem Vergleich nicht zugestimmt hat, dann bedeutet das normalerweise, dass der Vergleich für den Vermieter eher schlecht gewesen wäre und er gute Chancen sieht, einen Rechtsstreit zu gewinnen.

Der Anwalt, der Dich Deiner Meinung nach nicht gut genug vertreten hat, wird schon auch wissen, warum er den bisherigen Kurs gefahren hat. Aber es ist natürlich Dein Recht, jetzt einen Anwalt zu suchen, der es für Dich besser macht.

Was für eine Frage?!

Wenn du deinen Vermieter beleidigst, ist das auf jeden Fall ein Grund für eine Abmahnung. Sollte damit das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerrüttet sein, wäre das auch ein berechtigter Kündigungsgrund.

Ob das nun Beleidigung oder üble Nachrede ist, wäre dann dein geringstes Problem.

Furino  29.07.2016, 08:57

Zu einer Abmahnung reicht das natürlich nicht. Diese wäre nur dann möglich, wenn Vertragsverletzungen die Ursache wären.

Allerdings könnte eine Beleidigung nach dem Strafrecht vorliegen, aber ich glaube das es dazu nicht reicht.