Darf man jemanden im Internet als kriminell bezeichnen?

7 Antworten

Nö. Du hast Niemanden gezielt angesprochen. Hättest du deinen Freund hingegen unmittelbar als Kriminellen bezeichnet ohne dafür einen Grund zu haben, wäre rein theoretisch eine Anzeige möglich. Aber die Wahrscheinlichkeit für eine derartige Banalität auf dem Revier den Vogel gezeigt zu bekommen, ist recht hoch, zumal Kriminell nicht mal zwingend als Beleidigung auslegbar ist.

er und seine freundin meinten daraufhin, dass sie mir jetzt "das letzte hemd" ausziehen aufgrund dieser aussage... ich hab den kommentar mit dem kriminell natürlich auch gleich gelöscht, habe aber angst dass da jetzt was nachkommen könnte

@BoehseJenny86

ich meine auch, dass sich die polizei wegen so einer lapalie halb totlacht, wenn die damit da ankommen... aber man weiss ja nie...

@BoehseJenny86

Wer mit einer solchen Ankündigung reagiert, bestätigt den Vorwurf eher als ihn zu entkräftigen. Damit dürfte ein versuchtes Verfahren sofort im Keim erstickt sein, selbst wenn du ihn persönlich angefahren hättest.

@Limearts

naja... zumal das mit dem "kriminell" wirklich zutrifft und er hier bekannt ist was das angeht

@BoehseJenny86

Och sobald er auch nur einmal bei der Polizei bekannt wurde, ist er eh aktenkundig. Spätestens wenn du das erwähnst, hätte sich das erledigt ;) Denn dann wäre es keine Beleidigung oder Rufmord mehr, sondern auch bei direkter Ansprache eine Feststellung, gepaart mit freier Meinungsäußerung.

Also mach dir keinen Kopf. Alles spricht dagegen dass du irgendetwas zu befürchten hast.

@Limearts

danke... :)

Man darf niemanden persönlich als kriminell bezeichnen der nicht rechtkräftig verurteilt wurde.

wie gesagt, ich habe keineen namen genannt

Es kommt auf den Kontext an.

Lässt sich aus den Umständen ergeben, dass du ihn persönlich meintest und ihn damit beleidigen wolltest?

Ein wahre Tatsachenbehauptung ist nicht strafbar, es sei denn, sie war als negatives Werturteil gemeint.

Handelte es sich vielleicht um eine Scherzerklärung, so wäre jedenfalls der Vorsatz zu verneinen.

Ist die Äußerung überhaupt zu beweisen oder steht hier Aussage gegen Aussage?

Wer sich die Jacke anzieht,dem passt sie auch.Hast Du den genauen Text noch auf den Computer ??.Bei der Formulierung kann Er wohl nichts machen. Aber gehe solchen Diskussionen aus dem Weg.,und nicht alles bei Facebook.Alles was du da rein Schreibst kann in falsche Hände geraten.

ich hab den kommentar gelöscht, habe allerdings noch den mailverkehr zwischen ihm und mir gespeichert

@BoehseJenny86

Das kann er aber ja schon Ausgedruckt haben.

Kommt drauf an, ob das im Ernstfall als Tatsachenbehauptung oder als freie Meinungsäußerung gewertet wird. Sollte er allerdings tatsächlich strafrechtlich in Erscheinung getreten sein, wäre auch die Tatsachenbehauptung schwer angreifbar.

Vor Gericht geht sowas aber wohl eher selten, es könnte hier sowas wie eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von xx€ geben ...

gut, aber hat die polizei wirklich so wenig zutun, dass die sich mit solchen kleinigkeiten abgeben?

@BoehseJenny86

Müssen sie, aber wollen sie nicht ... deswegen fällt eine Strafe (sofern Du es zugibst) sehr gering aus, damit du dich nicht wehrst.

Wenn die dort aber eine Chance sehen, die Arbeit vorne herein zu vermeiden (du hast ja keinen direkt angesprochen), werden sie das tun und eine Aufnahme ablehnen.

Cool bleiben, im unwahrscheinlichen Ernstfall zahlst ein paar wenige Euro und gut ist...

@Raundsi

ja gut, aber ich hab weder namen noch sonst iwas geschrieben... da kann ja theoretisch auch jeder mit gemeint gewesen sein...