Ist eine Zusage zu einem Hauskauf per Email verbindlich?

7 Antworten

Bei einem Hauskauf ist eine e-mail mit Zusage nicht mehr als das Zeigen von Interesse und nicht ein bissel mehr!

Damit kommt kein Vertrag zustande, nicht einmal ein Anspruch auf irgendwelchen Schadenersatz lässt sich daraus ableiten.

Ausschließlich der Abschluss des notariellen Kaufvertrages ist bindend.

Selbst wenn der Notar schon alles vorgelesen hat und sich einer der Beteiligten, Käufer oder Verkäufer, dann plötzlich entschließt, nicht zu unterschreiben, ist das auch noch möglich.

Allerdings wird der Notar in dem Fall von demjenigen, der den Termin veranlasst hat, eine Kostenerstattung für den Grundbuchauszug und Schreibauslagen fordern. ER kann aber keine Rechnung für den Kaufvertrag selbst stellen, da dieser nicht zustande kam.

Alles was in einer e-mail in diesem Zusammenhang steht, ist völlig irrelevant für den Kauf des Hauses

Verträge können auch mündlich zustande kommen.

Ein Hauskauf dagegen bedarf einer schriftlichen Übereinkunft beim Notar. Erst dann ist der Vertrag gültig. Allerdings hast Du mit einer Mail zugesichert diesen Notartermin zu wollen. Kosten zur Absage des Termines etc. müsstest Du also in jedem Fall übernehmen.

Ruf den Notar an, steht in der Zusage, welcher beauftragt wird, sag dass du zurück tritts und er keinen Vertragsentwurf machen soll, dann könnte es nix kosten.

@Mangar

Man muss das Haus nicht kaufen, wird aber schadensersatzpflichtig

@DerHans

Ja, aber die Höhe dürfte halt streitbar sein. Ich erachte die Notarkosten etc. auf jeden Fall als unstrittig.

NEIN: Nicht einmal schriftliche "Vorverträge" sind verpflichtend! Weil gerade im Immobilienbereich hohe Zahlungen zum Eigentumsübergang nötig sind, hat der Gesetzgeber die "Einschaltung" eines Notars verpflichtend angeordnet. Irgendwelche Nebenabreden, die NICHT im notariellen Vertrag angegeben sind, machen das Geschäft unwirksam.

Nein, selbstverständlich nicht.
Ein qualifiziert signiertes Dokument in einem signierten E-Mail hingegen wäre es schon.

Falsch!

Eine Zusage wäre ein Vorvertrag, wo beide Vertragspartner unterschreiben. LG

ohne jede Verbindlichkeit, weil Immobilienverkäufe der notariellen Beurkundung bedürfen. Selbst ein Papier mit der Überschrift Vorvertrag hat keinen bindenden Charakter. Allerdings kann man in so einem Vertrag eine Summe als Schadenersatz festlegen, falls einer der beiden den Vertrag nicht mehr will

@Raimund1

Was gängige Praxis ist, sonst würde ein Vorvertrag seinen eigentlichen Sinn verlieren. LG anni