Ist eine von der Bank ausgehändigter (mit Stempel und Unterschrift) Ersatzkontoauszug

7 Antworten

Ja, das ist es!

beglaubigt ist das auf jeden fall. andernfalls würde es heißen "notarielle beglaubigung" und dann muss ein notar ans werk.

Magixxx 
Fragesteller
 02.03.2012, 22:09

Danke für deine Antwort, aber die Bank meinte zu mir das Sie grundsätzlich nichts beglaubigt ! Komisch :-(

balduin01  02.03.2012, 22:11
@Magixxx

mit einer beglaubigung bestätigt die bank, dass die kopien mit den originalen überein stimmen. der stempel und die unterschrift bestätigen das.

Magixxx 
Fragesteller
 02.03.2012, 22:12
@balduin01

Prima danke dass du dich in meiner Meinung bestärkt hast :D

Eine Beglaubigung im eigentlichen Sinne darf formgerecht nur ein Notar vornehmen.

Ich kann mir allerdings keinen Verwendungszweck eines Kontoauszugs vorstellen, in dem ein Ersatzkontoauszug mit Stempel und Unterschrift der Bank nicht seinen Zweck erfüllen soll, sondern tatsächlich eine Beglaubigung braucht. Was um Himmels Willen willst du denn mit diesem Kontoauszug nachweisen?

Für wen benötigst Du einen "beglaubigten" Kontoauszug. Ein von einer Bank erstellter Kontoauszug ist ein Kontoauszug. Und wenn er in die Reihe der Kontoauszüge vorher und nachher von den Salden her reinpasst - wer hat da Zweifel?? Eine Bank kann Urkunden nicht beglaubigen, ein Kontoauszug ist keine Urkunde. Nochmal: Wer will von Dir einen beglaubigten Kontoauszug?

Magixxx 
Fragesteller
 02.03.2012, 22:27

Also die Bank gibt dir ja keinen "originalen" Kontoauszug, sondern ich erhalte eine Kopie von der Bank. Für eine Versicherung, ist der Nachweis !

helmutgerke  02.03.2012, 22:55
@Magixxx

wenn du sie nichts bekommt, wer erhält denn die Originalkontoauszüge?

Als Nachweis für eine Versicherung wird mit Sicherheit kein beglaubigter Kontoauszug gefordert!

Wenn eine Bank einen Kontoauszug Unterschreibt und Abstempelt ist es eine Bestätigung. Damit Bestätigen Sie die Richtigkeit des Kontoauszuges.

till71  02.03.2012, 22:32

es geht hier um beglaubigung

hadeve  05.03.2012, 11:52
@till71

damit hab ich die Frage beantwortet, wenn ich schreibe, dass es eine Bestätigung ist. Der Ersatzkontoauszug wurde somit von der Bank bestätigt, aber nicht beglaubigt. Ich meine, dass ein Notar eh nur den Stempel und die Unterschrift des Bankangestellten beglaubigt und nicht den Inhalt des Kontoauszuges.