Ist eine Stehlampe ein Elektrogerät? Mein Haushaltsgeräte-Versicherer sagt: NEIN.

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Hallo honeypenny! Es ist immer aergerlich wenn Versicherungen einen Schaden ausschließen... Im ersten Moment haette ich auch die Lampe auch als Elektrogeraet eingestuft aber sehen wir mal nach.

Wir brauchen natuerlich eine allgemein anerkannte Referenzquelle, z.B. der Duden.

Laut Duden ist ein Geraet ein Elektrogeraet ein "mit elektrischem Strom betriebenes [...]Gerät". Was ist aber ein Geraet? Der Duden sagt, ein Geraet ist ein "[beweglicher] Gegenstand, mit dessen Hilfe etwas bearbeitet, bewirkt oder hergestellt wird".

Eine Lampe ist definitiv strombetrieben. Nur sie bearbeitet nichts und sie stellt auch nichts her. Sie bewirkt(!) jedoch dass es hell wird!

So solltest du vllt. freundlich argumentieren. Natuerlich nur, falls Lampen nicht tstsaechlich explizit irgendwo ausgeschlossen werden (manchmal wissen die Mitarbeiter selbst nicht warum ... ausgeschlossen ist, sie halten sich nur an interne Regelblaetter).

Alternativ wuerde ich mal unter dem Vorwand anrufen dass du eine Versicherung abschließen moechtest und nachfragen ob da Lampen auch versichert sind. Ggf. schriftlich bestaetigen lassen (eMail sollte reichen).

Gruß und viel Erfolg, rollerpen

Es sollte heißen: Laut Duden ist ein Elektrogeraet ein "mit elektrischen Strom betriebenes [...]Gerät".

Bevor jemand argumentiert dass das Leuchtmittel die Ursache der Wirkung ist: Selbst wenn man das so sehen koennte - ein Geraet hat immer mehrere Baugruppen und/oder -teile. Ach kann ein elektronisches Leuchtmittel diese Wirkung nicht ohne Lampe entfalten.

Mit dem Abschluß der Versicherung hast Du mit Sicherheit die Bedingungen hierzu erhalten. Damit sich im Schadenfall keine solche Streitpunkte ergeben ist in diesen genau beschrieben, was eigentlich genau versichert sein soll - es werden üblicherweise konkrete Abgrenzungen vorgenommen, also aufgelistet, was nicht versichert gilt.

Lies diese Bedingugen durch, dort wirst Du m.E. bestimmt fündig. Solltest Du nichts finden, wende ich an den Versicherer und lasse Dir sagen, auf welche Ziffer der Bedingungen seine Ablehnung beruht. Dann kannst Du seine Ablehnung anhand der Bedingungen nachvollziehen. Wenn Du keine Bedingungen haben solltest, lasse Dir die für Deinen Vertrag gültigen zusenden.

Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass "Lampen" explicit ausgeschlossen sind. Unter Haushaltsgerät verstehe ich Herd, Spül- und Waschmaschine, Mixer etc. - eine Lampe würde ich da nicht unbedingt drunter verstehen.

ganz meiner Meinung - 100% Zustimmung

Mich würde interessieren, was das genau für eine Versicherung ist und wieso man sowas abschliesst. Denn das alles ist Hausrat, die in der Hausratversicherung abgedeckt ist.

Ich kann mir gut vorstellen, dass es hier um eine Technische Versicherung handelt. Und da können Stehlampen sehr wohl ausgeschlossen sein und somit für die Versicherung nicht als Elektrogerät zählen.

Hausratversicherung ist für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch-Diebstahl, Sturm und ggf. Elementarschäden zuständig.

Ich habe hier eine sogenannte PriTronik-Versicherung für privat genutzte Elektronik-, Elektro- und Gasgeräte, die unter anderem unsachgemäße Handhabung (z.B. Herunterfallen lassen) , Kurzschluss, Materialfehler u.s.w. versichert.

Ausgeschlossen finde ich in den Bedingungen z.B. Glühbirnen und Leuchtröhren, Spielzeug. Mobilfunktelefone - aber keine Lampen bzw. Leuchten.

http://www.stiftung-ear.de/hersteller/regelsetzung_regelbuch/produktbereich_5_pb_5/regelsetzung_pb_5/index_ger.html

„Lampe“ bezeichnet eine Einrichtung zur Erzeugung von (in der Regel sichtbarem) Licht; darin eingeschlossen sind alle zusätzlichen Einrichtungen für ihre Zündung, Stromversorgung und Stabilisierung oder für die Verteilung, Filterung oder Umwandlung des Lichts, sofern diese Einrichtungen nicht entfernt werden können, ohne dass die Einheit dauerhaft beschädigt wird.

„Leuchte“ bezeichnet ein Gerät zur Verteilung, Filterung oder Umwandlung des von einer oder mehreren Lichtquellen übertragenen Lichts, das alle zur Aufnahme, zur Fixierung und zum Schutz der Lichtquellen notwendigen Teile und erforderlichenfalls Hilfselemente zusammen mit den Vorrichtungen zu ihrem Anschluss an die Stromquelle, jedoch nicht die Lichtquellen selbst umfasst.

Das sind Auszüge aus dem ElektroG. Hat eben nur fürs Erste nix mit den Tarifen der Versicherung zu tun.

Ist eine Lampe ein Elektrogerät?

Nur wenn die Formulierung im Vertrag derart gewählt ist, dass daraus hervorgeht, dass Lampen/Stehlampen ausgeschlossen sind, würde ich sagen. Ansonsten ist eine Stehlampe sehr wohl ein Elektrogerät, da diese mit elektrischem Strom betrieben wird.

-> Vertrag/Versicherungsbedinungen durchlesen und dem Menschen das ggf. klarmachen.

Ansonsten den Stehlampenanbieter nochmal kontaktieren und nach einer Bescheinigung verlangen, die bestätigt, dass die Lampe ein Elektrogerät ist!!