Ist eine Personalumkleide ein Aufenthaltsraum

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Umkleideräume auch als Aufenthaltsräume zu behandeln liegt an der vorgesehen Ausstattung des Raumes. Ein Kellerraum zur Ausgabe von Schreibmittteln wird kein Aufnethaltsraum auch wenn sich der "Bleistiftausgeber" lägere Zweit in diesem Kellerraum aufhält. Auch ein Hobbyraum ist kein Aufenthaltsraum, da er nicht zum dauernden Aufenthalt von Menschen dient und nur zeitweilig genutzt werden kann / wird. Also Hände weg von "wohnlichen" Einrichtungsgegenständen in Umkleideräumen,wie: Kaffee-Maschinen, Radio, Fernseher, Polstermöbel etc. pp. Wird ein Umkleideraum zum Raum mit Aufenthaltseinrichtungen ausgestattet / umgenutzt, wird auch ein Umkleiderraum ein Aufenthaltsraum mit allen Konzequenzen. Zuständig für diese Fragebeantwortung ist die zuständige Bauordnungsbehörde der Kreisverwaltung.