Instandhaltung und Instandsetzung von öffentlichen Gehwegen vor Einfamilienhäusern ( Grundstückseinf

5 Antworten

Die Instandhaltung öffentlicher Straßen ist Sache der Stadt bzw. Gemeinde (immer vorausgesetzt, Ihr wohnt nicht an einer Landesstraße, Bundesstraße oder Bundesautobahn, für die dann Land oder Bund verantwortlich wären).

Räum- und Streupflichten auf dem Gehweg werden aber in der Regel abweichend davon den Grundstückseigentümern aufgehalst - meist durch kommunale Satzungen.

Seehausen  30.11.2013, 17:21

Auch an klassifizierten Strassen ist für die Bürgersteige immer das entsprechende gemeindliche Bauamt zuständig; die Kosten können auf die Anlieger umgelegt werden!

Der öffentliche Gehweg ist Sache der Kommune; die Einfahrt hingegen Sache des Eigentümers. Hinsichtlich der allfälligen Kostenfrage regelt sich die Kostenverteilung nach dem Verursacherprinzip: Müssen Gehweg und Einfahrt geöffnet werden, um Wartungsarbeiten an Versorgungsleitungen durchzuführen, ist der Auftraggeber Träger der Kosten. Handelt es sich hingegen um Arbeiten etwa am Hausanschluss, trägt der jeweilige Eigentümer bzw. die WEG die Kosten. Anders verhält es sich ggfs. bei Arbeiten, die uzu einer Wertsteigerung des Straßenzuges führen. Hier greift i.d.R. mittlerweile flächendeckend die jeweilige Erschließungsbeitragssatzung der Kommune, die die Eigentümer anteilig an den Kosten der wertsteigernden Maßnahmen beteiligt.

Das ist zunächst Sache der Gemeinde (Bauhof, Tiefbauamt, Straßenbauamt o.ä) Ob die Kosten in welchem Umfang mit den Eigentümern später abgerechnet werden ergibt sich aus der entsprechenden Ortssatzung (Erschließungsbeitragssatzung, Instandhaltungskostensatzung o.ä).

Am besten in der Gemeindordnung Städteordnung. Jede Gemeinde hat eine eigene. Seit der Finanzkrise und der Tatsche das Gelder der Gemeinden nicht mehr über den Bund/Land fließen ( jeder soll schauen wie er weiterkommt ...) sind diese Ordnungen noch eigener geworden. Aber es bleibt sich fast gleich... Würde nun die Strasse (Gehweg von der Stadt erneuert werden hättest du Anliegerbeitrag zu entrichten. Und meistens gehört der Gehweg ( obwohl von der Stadt angelegt) zu deinem Grundstock dazu Winterdienst! würdest du aber private Änderungen auf diesem Gehweg durchführen träte automatisch die Strassenordnung in Kraft die dies verbietet im Öffentlichen Raum.

Hi,

Das Tiefbauamt hat die Verantwortung für die Verkehrssicherheit der öffentlichen Verkehrsflächen und die Aufgabe für eine wirtschaftliche Unterhaltung und Instandsetzung des Straßen- Gehweg- und Radwegenetzes zu sorgen.