Ist eine Hausdurchsung durch falschaussage Rechtens?

10 Antworten

Die Polizei muss dem Verdacht nachgehen und darf zu diesen Zweck durchsuchen. Du könntest aber die Nachbarin anzeigen, da sie wider besseren Wissens die Polizei informiert hat.

Die Polizei darf von sich aus keine Hausdurchsuchung durchführen. Diese muss richterlich angeordnet werden, es sei denn, du hättest der Durchsuchung zugestimmt. Damit ist sie dann aber in jedem Fall zulässig.

Ob die Angaben der beschuldigenden Person richtig waren oder nicht, ist hier nicht von Bedeutung. Für Staatsanwalt und Richter ist auch nicht nachvollziehbar, ob die Frau nun gelogen hat oder nicht. Du könntest die Frau anzeigen, was aber sicher nicht viel bringen wird, da hier Aussage gegen Aussage steht.

Eine richterlich angeordnete Hausdurchsuchung ist ein gerichtsverwertbarer Beweis. Sollten die Stengel tatsächlich zu Hanf Pflanzen gehören, wirst Du Ärger bekommen. Wenn nicht, brauchst du dir keine Sorgen zu machen, soweit nicht andere Beweise gegen dich vorliegen.

Ja, weil die Beamten das ja nicht wissen und sobald ein Tatverdacht besteht können die auch eine Hausdurchsuchung durchführen ( Ich glaube die brauchen aber auch die Zustimmung eines Vorgesetzten oder Richters oder so)

LG Sayumi

Die Polizei sagt niemals wer den Tipp gegeben hat und natürlich dürfen sie die Wohnung durchsuchen. Woher sollen die denn wissen ob jemand eine Falschaussage gemacht hat.

wenn ein Verdacht besteht kann eine Hausdurchsuchung durchgeführt werden. Auch wenn jemand sagt er hätte im Haus Canabisgeruch wahrgenommen, kann eine Hausdurchsuchen erfolgen. Da wirst du nichts machen können. Es müsste endlich legalisiert werden!!!