was für eine strafe kann man für falschaussage bei der polizei bekommen?

9 Antworten

Das kommt mal drauf an.

Hast Du jemand unzutreffend und wissentlich einer Straftat belastet? Dann ist das als "Falsche Verdächtigung" im Sinne §164 StGB anzusehen, das wird bestraft mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe.

Hast Du eine Falschaussage getätigt, um Dich selbst zu entlasten, das wird nicht bestraft, direkt zumindest, indirekt schon, denn im Strafverfahren kann das als Grund angesehen werden, eine Strafe heraufzusetzen.

Hast Du als Zeuge eine Falschaussage getätigt, im Verfahren wird man Dich versuchen, darauf fest zu Nageln, Deine Glaubwürdigkeit wird darunter leiden. Bleibst Du dabei - unvereidigt drei Monate bis zu fünf Jahren, vereidigt ist das ein Verbrechen, Minimum ein Jahr Haft - und Du weißt nie vorher, ob man Dich vereidigt, denn eine Vereidigung findet nach einer Zeugenbefragung statt.

Als Beschuldigter darfst Du falsche Aussagen machen, aber wie gesagt, im Fall einer Verurteilung wird das zum Boomerang.

Es gibt hierbei keine Entlastungsgründe, gute Freunde oder sowas, das ist kein Grund für eine Falschaussage.

Die Aussage als Zeuge zu verweigern, das bedeutet ebenfalls eine Falschaussage, denn man muß alles sagen

http://de.wikipedia.org/wiki/Meineid

Meineid ist ein Verbrechen, das mit Freiheitsstrafe von einem bis fünfzehn Jahren bedroht ist. In minder schweren Fällen ist die Strafe eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. (Ein minder schwerer Fall kann beispielsweise vorliegen, wenn der Schwörende nicht hätte vereidigt werden dürfen.)

Atrappe  29.01.2010, 15:14

Einen Meineid kann man nur vor Gericht leisten, eine polizeiliche Falschaussage wird anders geahndet.

netzotto  29.01.2010, 15:17
@Atrappe

Genau richtig, bei Gericht ist der Eid oder eine uneidliche Aussage mit Geld oder Knast belegt.

AlexGay  29.01.2010, 15:17
@Atrappe

deshalb ja auch der zweite Link zur "FalscheuneidlicheAussage"

geldstrafe, sozialstd, haftstrafe... kannst du alles bekommen, je nachdem wie schwerwiegend die angelegenheit ist...

winterstein 
Fragesteller
 29.01.2010, 15:14

bei schwerer körperverletzung

Koala1989  29.01.2010, 15:16
@winterstein

kann man leider nicht genau sagen, aber alles was da aufgelistet ist kann passieren, hängt auch von den gründen ab, warum du gelogen hast, ob jugend-verurteilung oder erwachsenenstrafrecht usw...

obiwana  29.01.2010, 15:16
@winterstein

Ist auch noch davon abhängig wie dein eigenes Vorstrafenregister aussieht.

wenns entscheidend für den Ausgang der verhandlung ist, kann man glaub ich auch bewährungsstrafu zusammen mit geldstrafe bekommen

Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

PepsiMaster  29.01.2010, 17:20

falscher Gesetzestext ...

Die Polizei ist kein Gericht und auch keine andere zur eidlichen Vernehmung [...] zuständige Stelle.