Ist eine "erzwungene" Unterschrift gültig?
Hallo an alle,
z.B. wenn jemand, wie man es imemr in den Filmen sieht, im Wasser am Ertrinken und jemand ihn einen Zettel hinhält, den er unterschreiben soll. z.B. Dass er ihm sein ganzes Vermögen gibt. Wenn es ungültig ist, mit welcher Begründung?
Gruß Jermuk
9 Antworten
§ 123 BGB Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.
VIEELEN DANK! Den Paragraphen habe ich gesucht.
Ich denke die Unterschrift ist gültig! Das beste Beispiel sind doch die Zeitungsabbos bei denen du etwas unterschreibst was du nicht siehst und dann zwei Jahre ein Zeitschriftenabbo hast.
Jep, nicht zu vergleichen mit an die Schläfe drücken einer Pistole
Ein solcher Vetrag ist ungültig, weil er keine Willenserklärung des Unterzeichenden ausdrückt, sondern unter Zwang unterschrieben wurde.
Aber wo steht das im Gesetz?
Da gibt es viele Stellen. Schau beispielsweise mal im BGB §§ 116-144.
nein, wobei das zu beweißen wäre. da der täter solange unschuldig ist bis seine schuld bewiesen wurde.
Unter Zwang ist keine Unterschrift gültig. Der Nachweis ist prompt anzufechten.
da ist man ja selbst schuld, weil man sich nicht alles richtig durchgelesen hat