Ist ein Vertrag rechtskräftig, wenn man ihn unter Drogeneinfluss abschließt?

19 Antworten

Ich hatte ein Kabel Deutschland Vertrag mit einem medienberater Zuhause abgeschlossen, im Endeffekt hatte ich keine Lust mehr auf diesen und hab ihn nichtig gemacht indem ich behauptet habe das ich unter Marihuana stand usw. Beweisen muss ich da nix da ich ohnehin konsumieren. Der Gesetzgeber ist eben so dämlich das er diese droge noch sehr ernst sieht.

Natürlich wissen wir Konsumenten das da nichts beeinflusst wird:) aber solange der Gesetzgeber Das erlaubt kommt man als Konsument aus vielen Dingen heraus.

wenn ein Arzt ihm eine sogenannte "Unzurechnungsfähigkeit" bescheinigt,bzw. er sowieso in Behandlung wegen der Drogen ist, dann ja, kann aber passieren, dass er dann einen gesetzlichen Betreuer bekommt, der weiteres verhindert, was ihm schaden könnte. LG!

Da er erst eingeschränkt geschäftsfähig ist, und seine Eltern haben etwas gegen die Verträge, können diese nachträglich unwirksam gemacht werden. (BGB § 104-113) Das sloote genügen. Hoffe das hilft.

mfg Andi

Konsum gestehen ... löl..

Wenn er NACHWEISBAR zu dem Zeitpunkt unzurechnungsfähig war, dann könnte man den Vertrag anfechten. Meist ist man aber nicht unzurechnungsfähig.

Die Schulden hat er aber bestimmt nicht nur während des Rausches zusammenbekommen sondern auch "mal eben so". Er hätte ja vernünftiger sein können und im klaren Kopf den Vertrag anfechten. Die Schulden hat er. Wohl auch zu Recht.

er wird es im nachhinein nicht mehr nachweisen können das er "nicht zurechnungsfähig" war und sobald er volljährig ist, ist er nunmal auch vertragsfähig. da wird er nicht mehr rauskommen