Ist ein Übergabeprotokoll verbindlich?

8 Antworten

Natürlich sind Mängel (auch versteckte und bekannte) bei einem Übergabeprotokoll anzugeben. Wird das nicht getan, dann MUSST du ja davon ausgehen, dass alles in Ordnung ist.

Stellt sich dann nach kurzer Zeit heraus, dass ein Mangel vorliegt, dann ist zu klären, in wie weit dieser Mangel bekannt war. Aber generell kannst du dann den Mieter zur Verantwortung ziehen, wenn er den Mangel bewußt verschwiegen hat.

DerHans  20.12.2013, 15:04

Ein verdeckter Mangel zeichnet sich ja dadurch aus, dass man ihn nicht sofort bemerkt. Wie willst du den denn dann im Übergabeprotokoll festhalten?

Meiner Erfahrung nach ist ein Übergabeprotokoll verbindlich, deshalb macht man es ja. Daher sehr pingelig sein und alles, was eventuell beschädigt sein könnte, checken. Lass dich nicht drausbringen, wenn der andere drängt - du hast nachher die Probleme, wenn du was nicht bemerkt hast, aber das Übergabeprotokoll schon unterschrieben ist. Deshalb vorher Notizen machen, was alles gecheckt werden sollte. Kommt es erst zu einer rechtlichen Auseinandersetzung, etwa wegen bewussten Verschweigens eines Mangels, dann hast du viel mehr Umstände an der Backe - auch wenn das rechtlich vielleicht durchgehen würde.

Wenn ich dieses unterschreibe und mir erst 2,3 Tage später auffällt, dass die Waschmaschine, das Bett oder ähnliches kaputt ist, ist das dann mein Problem, oder kann ich den Mieter trotzdem noch zur Verantwortung ziehen, auch wenn es mir bei der Übergabe nicht aufgefallen ist?

Unberechtigte Forderungen: Findet der Vermieter nach der Übergabe Mängel, die er bei der Übergabe nicht sah oder sehen konnte und auch nicht protokolliert hat, kann er diese nicht mehr geltend machen. Ein Mieter ist immer nur für die Schäden verantwortlich zu machen, die im gemeinsamen Übergabeprotokoll benannt sind. Unzulässig ist es von einem Vermieter, im Fall nachträglich bemerkter Mängel, die Mietkaution ganz oder teilweise einzubehalten. Hier dient Ihnen das Übergabeprotokoll als Absicherung. Dazu liegen die Urteile des Amtsgerichts Pforzheim (Az. 6 C 105/04) und des Landgerichts Braunschweig (AZ: 6 S 175/94) vor.

Ein Übergabeprotokoll ist nicht verbindlich im Sinne eines Vertrages, es besteht kein Erfordernis nach dem BGB - Mietrecht. Es kann aber als Beweismittel in einer prozessualen Auseinandersetzung zugelassen werden. In deinem Fall sollten 2 Protokolle vorhanden sein, eins anlässlich der Übergabe an den Untermieter und ein zweites bei Rückgabe an den Vermieter. Nur verdeckte Mängel können nach der Rückgabe der Mietsache innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Rücknahme noch geahndet werden. Deren Beweis ist mit Sicherheit trotzdem strittig. Lade dir zur Rücknahme einen Zeugen ein.

Unbash 
Fragesteller
 20.12.2013, 14:56

danke für die Anwort :)

Übergabeprotokoll (...) unterschreibe und mir erst 2,3 Tage später auffällt, dass (...) [etwas] kaputt ist, ist das dann mein Problem,

Richtig: Mit unterschriebenem Übergabprotokolll fielen dir alle dort nicht aufgeführten Mängel zu :-O

Will man das vermeiden und sich ein sechsmonatiges Prüfrecht sichern, unterschreibt man keins, sondern quittiert lediglich Schlüsselerhalt und Zählerstände :-)

G imager761

Unbash 
Fragesteller
 20.12.2013, 14:54

danke dir für deine Antwort. Kann man das als Vermieter einfach so machen, auch wenn der Vermieter unbedingt eines unterschreiben möchte? Gibts da irgendwelche näheren Regelungen? Ich hab halt vor der Übergabe an den Mieter Fotos von der ganzen Wohnung gemacht, dass man das hoffentlich auch irgendwie beweisen kann. Es könnte ja passieren, dass der Mieter dann sagt, dass ich die Mängel selbst nach der Rücknahme der Wohnung verursacht habe und jetzt ihm in die Schuld schieben möchte.