Wer muss das Übergabeprotokoll anfertigen?
Hallo!Folgende Situation:Vor kurzem bin ich umgezogen. Der Vermieter vermietet lediglich eine Wohnung in der obersten Etage seines Mehrfamilienhauses. Die restlichen beiden Wohungen werden von ihm privat genutzt. Er vermietet zum ersten Mal und hat deshalb relativ wenig Ahnung von seinen Rechten und Pflichten als Vermieter. Vor meinem Einzug haben wir natürlich ein Übergabeprotokoll angefertigt. Um meinem Vermieter ein wenig zu helfen, habe ich das Übergabeprotokoll (Inhaltlich den Ist-Zustand der Wohnung festgehalten, hier vor allem die Mängel) selber und handschriftlich angefertigt, nachdem einige Recherche ergeben hatte, dass es für eine Übergabeprotokoll weder eine Rechtgrundlage, noch Formvorschriften gibt. Der Vermieter hat die Angegebenen Mängel bzw. Zustände in dem Protokoll überprüft und das Protokoll am Ende auch unterschrieben. Jetzt zu meiner Frage: Ist das Übergabeprotokoll trotzdem (weil ICH es ja verfasst habe und der Vermieter nur unterschrieben) "rechtskräftig" bzw. bindend, oder gibt es Anlass dazu die Authentizität des Protokolls anzuzweifeln?Grund für meine Frage ist, dass ich geldliche Unterstützung zugesagt bekommen habe, um den nicht vorhandenen Boden der Wohung finanzieren zu können. Diese verweigert man mir nun mit der Begründung die Authentizität des Protokolls wäre nicht gewährleistet, da das Protokoll von mir und nicht vom Vermieter verfasst worden ist. Das Internet liefert mir leider keine klare Antwort, ob das gerechtfertigt ist.Über jegliche Hilfe wäre ich sehr dankbar! :)
2 Antworten
In der Tat gibt es keine Rechtsgrundlage, daß ein Übergabeprotokoll angefertigt werden muss. Dieses dient lediglich beiden Vertragspartnern als "Hilfestellung" bzw. Beweismittel im Streifall.
Dabei ist es unerheblich, wer dieses erstellt, solange beide Vertragspartner dieses unterzeichnen. Mit der Unterschrift beider Vertragspartner haben beide das Protokoll "erstellt".
Genauso gibt es auch kein Gesetz in dem steht, daß der Vermieter einen Mietvertrag anfertigen muss. Dies kann auch der Mieter machen oder gar niemand.
Du hast nun mehrere Möglichkeiten:
- Bitte den Vermieter, ein Übergabeprotokoll zu erstellen. In diesem kann ja das selbe stehen wie in dem vorigen. Wenn Ihr beide das unterzeichnet, dann gilt das ja.
- Du kannst natürlich auch vorschlagen, daß ein Dritter das Protokoll anfertigt und der Vermieter und Du dieses unterzeichnen. Achte aber darauf, daß mindestens die Mängel aufgeführt werden, die Du schon aufgelistet hast.
- gibt es etwas Schriftliches bezüglich des Bodens? Wenn ja, dann hat dies Bestand.
Die Unterstützung wurde mir bei einem Beratungstermin mündlich zugesagt und nun nach Stellung meines Antrages schriftlich abgelehnt
Du hattest einen Beratungstermin beim Vermieter und musstest einen Antrag stellen? Ich denke der ist Privatmann?
weil es von mir und nicht vom Vermieter erstellt wurde
oder geht es hier um einen Dritten? Woher soll der wissen, wer das Protokoll geschrieben hat?
man möchte außerdem einen Stempel des Vermieters haben
meine Mutter ist auch Vermieterin, die hat auch keinen Stempel.
Also du hast das absolute Recht, selbst ein Übergabe-Protokoll an zu fertigen und der Vermieter braucht es eigentlich noch nicht einmal unterzeichnen. Allerdings: Das bringt dir i.d.R. nur was, wenn während der Miete neue Mängel entstehen sollten oder dir nach Auszug Mängel angehängt werden, die du nicht verschuldet hast.
Zur Beseitigung der Mängel ist der Vermieter dann nicht verpflichtet. Es sei denn, es war vertraglich geregelt. Am Einfachsten schriftlcih, aber auch per Handschlag werden Verträge geschlossen. Wenn du dabei keine Zeugen hattest, steht aber Aussage gegen Aussage...
Auch wenn du selbst renovierst, musst du eigentlich die Einwilligung der VM einholen, weil du ggf sonst die Wohnung wieder in den im Ü-Protokoll festgehaltenen Ausgangszustand bringen musst. (Laminat rausreißen, Rauputzwände neu verputzen etc)
Danke!
Ich benötige das Übergabeprotokoll hier, um nachweisen zu können, dass in meiner Wohnung kein Bodenbelag vorhanden war, damit ich dafür geldliche Unterstützung beziehen kann. Meinen Antrag hat man abgelehtn, weil die Echtheit des Protokolls angezweifelt wird, obwohl der Vermieter unterschrieben hat. Es geht vorrangig darum, dass ich es verfasst habe, nicht der Vermieter und dass der Stempel des Vermieters darauf fehlt. Er hat gar keinen Stempel und da es keine rechtl. Grundlagen bzw. Formvorgaben gibt, benötige ich diesen mMn auch nicht. Ich möchte mich nur vergewissern, ob ich da richtig liege, bzw. die Ablehnung meines Antrages einfach ungerechtfertigt ist.
Also: das Übergabeprotokoll hat Bestand und ist gültig, wenn es vom Vermieter unterschrieben wurde bzw. auch von dir. Kein Vermieter braucht einen Stempel. Was aber eher problematisch sein dürfte, ist das Thema Bodenbelag. Wo stellst du denn da den Antrag? Grundsätzlich ist der Bodenbelag Vermietersache, das heißt, irgendeiner muss zur Vermietung schon drin sein, oder vom Vermieter eingebaut werden. Das hätte eigentlich mit ins Protokoll gehört, nicht nur der Mangel, sondern auch, dass das Vermietersache ist, den zu beheben. Das kann auch PVC sein, aber irgendwas an Boden muss drin sein. Wenn ein Mieter dann lieber Teppich oder Laminat drüber legen will, so kann er das tun...auf eigene Kosten.
Grundsätzlich ist der Bodenbelag Vermietersache, das heißt, irgendeiner muss zur Vermietung schon drin sein,
nein, eine Wohnung darf auch mit Estrich vermietet werden.
Danke erst mal!
Also gehe ich richtig in der Annahme, dass es an der Wirksamkeit des Übergabeprotokolls durch die Unterschrift von mir und dem Vermieter nichts auszusetzen gibt. Im Übergabeprotokoll ist festgehalten, dass kein Bodenbelag in der Wohung vorhanden war.
Die Unterstützung wurde mir bei einem Beratungstermin mündlich zugesagt und nun nach Stellung meines Antrages schriftlich abgelehnt eben mit der Begründung, das Protokoll wäre auf seine Echtheit hin anzuzweifeln, weil es von mir und nicht vom Vermieter erstellt wurde (man möchte außerdem einen Stempel des Vermieters haben, aber dass es dafür keine Rechtsgrundlage gibt diesen einzufordern, das haben wir ja schon festgestellt).