Kein Übergabeprotokoll: Schäden/Möbel?

3 Antworten

Mitnehmen darfst du nichts, da es sich trotzdem um fremdes Eigentum handelt. Beschädigung ist schon komplizierter - da die Möbel nicht im Mietvertrag aufgefüht wurden, haftest du meiner Meinung nach nicht für Schäden...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Beides waren dumme Fehler der Hauptmieterin.

Scorvy 
Fragesteller
 13.10.2020, 20:03

Hab ich mit beiden Folgerungen also Recht?

P.S.: für mich ist die ganze Geschichte mit dem Mietrecht mehr oder weniger neu, das war das erste Mal, dass ich nicht bei meinen Eltern wohnte

Wiesel1978  13.10.2020, 20:56
@Scorvy

Grundsätzlich ja, jedoch kann es bei Mitnahme zur Klage kommen und dann benötigst Du einen Eigentumsnachweis

Jadedragon  14.10.2020, 19:02
@Scorvy

Nicht ganz im Zweifel heisst es dann Aussage gegen Aussage, sprich wenn deine Hauptmieterin Zeugen hat, daß die Möbel ok waren könnte es eng werden.

Ist diese Frage denn hypothetisch? der 15.09.20 ist durch. War der Untermietvertrag denn auch qualifiziert mit einem Grund befristet? Wurdest du für Mängel haftbar gemacht, nach em du ausgezogen bist und die Wohnung an den Vermieter zurück gegeben hast?

Scorvy 
Fragesteller
 15.10.2020, 14:52

Ja, einen Befristungsgrund gab es. Beschwerden gabs noch nicht. Aber ich frag ja im allgemeinen