Kein Übergabeprotokoll: Schäden/Möbel?
Hey, ich hab im Juni einen Untermietvertrag bis zum 15. September geschlossen(es geht um ein WG-Zimmer) und es wurde aber kein Übergabeprotokoll gemacht. Heißt die bestehenden Schäden wurden auch nicht festgehalten. Heißt das, dass auch mögliche neue Schäden nicht auf mich zurückgeführt werden können?
Und was ist eigentlich mit den Möbeln?🤔
Das Zimmer war schon möbliert und es wurde aber auch nirgends festgehalten, dass es möbliert war. Heißt das eigentlich nicht, dass ich die Möbel auch mitnehmen könnte?😂 Ich habe es nicht vor, möchte aber wissen, ob es so ist.
War das einfach ein dummer Fehler von der Hauptmieterin?
Danke im Voraus für Antworten
3 Antworten
Mitnehmen darfst du nichts, da es sich trotzdem um fremdes Eigentum handelt. Beschädigung ist schon komplizierter - da die Möbel nicht im Mietvertrag aufgefüht wurden, haftest du meiner Meinung nach nicht für Schäden...
Beides waren dumme Fehler der Hauptmieterin.
Grundsätzlich ja, jedoch kann es bei Mitnahme zur Klage kommen und dann benötigst Du einen Eigentumsnachweis
Nicht ganz im Zweifel heisst es dann Aussage gegen Aussage, sprich wenn deine Hauptmieterin Zeugen hat, daß die Möbel ok waren könnte es eng werden.
Ist diese Frage denn hypothetisch? der 15.09.20 ist durch. War der Untermietvertrag denn auch qualifiziert mit einem Grund befristet? Wurdest du für Mängel haftbar gemacht, nach em du ausgezogen bist und die Wohnung an den Vermieter zurück gegeben hast?
Ja, einen Befristungsgrund gab es. Beschwerden gabs noch nicht. Aber ich frag ja im allgemeinen
Hab ich mit beiden Folgerungen also Recht?
P.S.: für mich ist die ganze Geschichte mit dem Mietrecht mehr oder weniger neu, das war das erste Mal, dass ich nicht bei meinen Eltern wohnte