Ist ein Sendebericht einer E-Mail als Empfangsbestätigung ausreichend (Jura)?

3 Antworten

Das kommt ganz darauf an. Generell ist es sinnvoll im Geschäftsleben auf Einschreiben per Post oder auf de.Mail zurückzugreifen, da such hier die Verschlüsselung und Zertifikate ausreichen, um volle Beweiskraft zu entfalten. 

Aber: Generell gilt vor Gericht E-Mail Kontakt dann als ausreichend, wenn das der standardkommunikationskanal zwischen dir und deinem Geschäftspartner war oder ist. Hast Du ihm schon mehrfach E-Mails geschickt die nachweislich angekommen sind (lässt sich am einfachsten beweisen wenn auf Deine Mails irgendwie reagiert wurde) wird dein E-Mail Sendebericht ausreichen um zu beweisen, dass das Schriftstück in den Machtbereich des Empfängers gekommen ist. Wenn in der Vergangenheit bereits Mails nicht angekommen sind oder es die erste Mail an die betreffende Person war, wird es vor Gericht kaum als Beweis ausreichen. 

Ich bin keine Juristin. Bei unseren (Architekten) Fortbildungen haben wir von allen Gutachtern und Juristen gelehrt bekommen, dass E-mails nicht als rechtsverbindliche Kommunikation angesehen werden. Den Beweis, dass die Mail gelesen wurde, und auch von der Person an die sie adressiert war, ist nur erbracht, wenn darauf schriftlich reagiert wurde.

Email das ist nur ein Anscheinsbeweis.

Darüber kann dann ein Richter entscheiden.