Empfangsbestätigung beim Arbeitsamt bei persönlicher Abgabe?
Wenn man einen Hartz4 Antrag abgibt, reicht es dann die allgemeine Anschrift des Gebäudes bei der Empfangsbestätigung rein zu schreiben (das unterschrieben werden soll), oder hat diese Abteilung bzw. dieses Amt im Gebäude eine genau Bezeichnung?
3 Antworten
Du machst dir von deinem Hauptantrag von der ersten Seite wo dein Name / Anschrift steht eine Kopie und wenn an der Anmeldung dein Antrag inkl.der Anlagen und Nachweise vollständig ist,dann legst du deine Kopie vor und lässt diese abstempeln und unterschreiben,dass sollte dann ausreichen !
Das ist auch die bessere Variante, weil du mit einem Einschreiben nicht belegen kannst, was Inhalt des Einschreibens war. Da kann dann immer noch zufällig ein Kontoauszug o.ä. plötzlich fehlen.
das arbeitsamt gibt in den wenigsten fällen eine unterschrift unter deine bestätigung. es ist schon lange nicht mehr selbstverständlich, dass du so etwas bekommst.
In Berlin musst du die gewünschten Kopien selber machen - auf eigene Kosten, aber das Quittieren erfolgt problemlos.
Wenn man eine Bestätigung verlangt, bekommt man sie auch. Andernfalls würde ich mein Handy zücken und die Übergabe mit der Cam dokumentieren. Das wird dem Bearbeiter eher nicht gefallen, aber das ist dann sein Problem.
in unserem zeigt man dir den kopierer mit münzeinwurf und gibt dir weder ein kürzel noch irgendeine unterschrift.
Am besten Kopie und dann sollen dir da einen Stempel mit Datum und Unterschrift drauf machen, nach dem BMAS hat man da sogar ein recht drauf, denn einige Ämter stellen sich gerne quer.
In unserem JobCenter wirst du bei Abgabe gefragt, ob du eine bestätigte Kopie möchtest - wenn ja, schieben die den ganzen Antrag Seite für Seite durch den Kopierer und stempeln jede Seite + Kürzel der Mitarbeiterin, die das entgegennimmt.
Noch mehr Bestätigung, dass du alles vollständig abgegeben hast, kann man gar nicht haben.
Ich würde diese Version auch immer der mit der Bescheinigung vorziehen - dann fehlt wirklich ein einzelner Beleg und du bist in der Beweispflicht, dass er dagewesen ist - ist kaum zu beweisen.