Was bedeutet "unter Vorbehalt " bei Empfangsbestätigung (Einschreiben-Rückschein)?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich vermute, dass Dein Einschreiben, sofern es kein Einwurfeinschreiben war, nur benachrichtigt wurde, da der Empfänger nicht angetroffen wurde. Das heißt, beim Empfänger wurde eine Abholbenachrichtigung eingeworfen. Holt der Empfänger dies nicht innerhalb einer bestimmten Frist ab (ca. 10 bis 14 Tage) bekommst Du Deinen Rückschein mit entsprechender Nachricht. Den Rückschein erhälst Du auf jeden Fall, stellt sich nur die Frage, mit welchem Inhalt. Möglich wäre auch, dass ein Mitbewohner, Mitarbeiter, Familienmitglied diese Einschreiben entgegennahm, dies steht dann auf dem Rückschein und gilt als ordnungsgemäß zugestellt, mit allen Rechtsansprüchen. LG

Die Unterschrift ist von demjenigen, der die Sendung entgegengenommen hat.. das bedeutet einfach nur, dass man ab diesem Zeitpunkt den genauen Auffenthaltsort (z.B. Büro XX) nicht mehr nachverfolgen kann

Danke für die raschen Antworten :) Eig. hab ich den Empfänger großzügig freigehalten, also besser gesagt ich hab da nur die Firma eingetragen ohne ein Ansprechpartner. Da dachte ich, es kann erst Recht nix schief gehen wenn alle das Einschreiben annehmen können... Geht nämlich um ein Widerruf bei der Bank, die Frist beträgt 14 Tage... Wollte sicher gehen, dass das auch alles wirklich läuft... Aufjedenfall ruf ich da morgen an, mal gucken was die dazu sagen...

Der Zusatz „unter Vorbehalt“ bedeutet: Unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung.

Das Einschreiben wurde ja angenommen, also solltest du auch den Rückschein zurückbekommen.

Ich habe mich von der Post aufklären lassen, dass Firmen heutzutage E-Sendungen in Empfang nehmen und diesen erst später bestätigen. Mein Einwurf-Einschreiben war angeblich 3 Wochen in der Zustellung. Der oder die Zusteller/in hat mir schon so sehr leid getan. Mir wurde gesagt, dann hat es die Firma eben nicht nachträglich! bestätigt.

Bundespost, wie haste dir verändert. Du kannst einen Nachforschungsantrag stellen, wenn dein R.-Sch nicht zu dir zurück kommt.