Brauch ich eine Baugenehmigung für nen Zelt?

Zelt als Geschäft? - (Gewerbe, Baugenehmigung, Bauamt)

6 Antworten

Hallo, grundsätzlich werden Zelte als sog. "fliegende Bauten" eingestuft. Eine Baugenehmigung ist nicht erforderlich. Lediglich eine Anmeldung. Der Beamte kommt vor Ort und kassiert bar ca. 50€. Aber Achtung: Das gilt für Großzelte oberhalb 300qm. Das wird hier nicht zutreffen. Mach Deinen Trödelmarkt und fertig. LG, Peter

Seehausen  07.03.2014, 09:15

Leider nicht ganz richtig. Was Du meinst ist die Sondernutzungsgebühr des Ordnungsamtes für die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen.

Davon unabhängig gilt die Landesbauordnung. Wenn Du Paragraphen wissen willst musst Du Dir im Internet von den Seiten des zuständigen Landesministeriums das für Dein Bundesland geltende Gesetz "Landesbauordnung" besorgen und dort unter "Begriffe" (meistens § 2 ) nachlesen, dass Zelte und Wohnwagen etc. "bauliche Anlagen" sind, die wenn sie betreten werden können, baurechtlich als Gebäude eingeordnet werden und damit dem gesamten Bauordnungs- und Bauplanungsrecht unterliegen, selbst wenn sie baugenehmigungsfrei sein sollten.

Das haben schon viele andere schmerzhaft erfahren müssen, denn "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". !

Ja, Zelte sind nach jeder Bauordnung "Gebäude", die dem öffentlichen Baurecht unterliegen. Das Ordnungsamt hat damit nichts zu tun.

Feuerloescher1  06.03.2014, 15:08

Zeig uns mal den Gesetzestext, wo das drin steht

Dirk-D. Hansmann  07.03.2014, 05:40
@Feuerloescher1

Super Kommentar, denn wer lesen kann ist im Vorteil: Bauordnung! Nicht Gesetz. Die Bauordnung ist aber vielleicht auch verbindlich, bin kein Jurist.

Geochelone  07.03.2014, 07:32
@Dirk-D. Hansmann

Hallo Gullup, da muss ich dir leider widersprechen. Obwohl die Bauordnungen der Länder "Ordnung" heißt, sind sie keine Rechtsverordnungen sondern Gesetze, ähnlich wie bei der Gewerbeordnung, die auch ein Gesetz ist.

Rechtsverordnungen sind im Übrigen genauso bindend, wie Gesetze. Sie werden nur nicht vom Parlament erlassen, sondern aufgrund einer im jeweiligen Gesetz erteilten Ermächtigung von der Exikutive (Ministerium bzw. Senat) erlassen. Die Wirkung ist aber die Gleiche....

Seehausen  07.03.2014, 09:13
@Geochelone

Wenn Du Paragraphen wissen willst musst Du Dir im Internet von den Seiten des zuständigen Landesministeriums das für Dein Bundesland geltende Gesetz "Landesbauordnung" besorgen und dort unter "Begriffe" (meistens § 2 ) nachlesen, dass Zelte und Wohnwagen etc. "bauliche Anlagen" sind, die wenn sie betreten werden können, baurechtlich als Gebäude eingeordnet werden und damit dem gesamten Bauordnungs- und Bauplanungsrecht unterliegen, selbst wenn sie baugenehmigungsfrei sein sollten.

Das haben schon viele andere schmerzhaft erfahren müssen, denn "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". !

Ein Zelt, in dem ein Gewerbe betrieben wird, ist nicht nur vorrübergehend aufgestellt. Deshalb gilt es als bauliche Anlage und du brauchst eine Baugenehmigung.

Die Vergleiche mit dem Partyzelt für kurze private Zwecke sind völlig unpassend.

Wenn das Zelt auf Deinen privaten / geschäftlichen Grund und vorübergehend steht, brauchst Du keinen "Baugenehmigung". Es muß aber gewissen Mindestanvorderungen der BGN genügen.

Seehausen  06.03.2014, 15:04

Unsinn. Zelte sind nach jeder Bauordnung "Gebäude", die dem öffentlichen Baurecht unterliegen. Das Ordnungsamt hat damit nichts zu tun.

Troedelzelte 
Fragesteller
 06.03.2014, 15:17

Wie gesagt vom Ordnungsamt habe ich grünes licht....

Seehausen  07.03.2014, 09:16
@Troedelzelte

Was Du meinst ist die Sondernutzungsgebühr des Ordnungsamtes für die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen.

Davon unabhängig gilt die Landesbauordnung. Wenn Du Paragraphen wissen willst musst Du Dir im Internet von den Seiten des zuständigen Landesministeriums das für Dein Bundesland geltende Gesetz "Landesbauordnung" besorgen und dort unter "Begriffe" (meistens § 2 ) nachlesen, dass Zelte und Wohnwagen etc. "bauliche Anlagen" sind, die wenn sie betreten werden können, baurechtlich als Gebäude eingeordnet werden und damit dem gesamten Bauordnungs- und Bauplanungsrecht unterliegen, selbst wenn sie baugenehmigungsfrei sein sollten.

Das haben schon viele andere schmerzhaft erfahren müssen, denn "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". !

Nein, brauchst du nicht, Die Dinger sind ja nicht so fest eingebaut, Die kann man ja jederzeit wieder entfernen.

Seehausen  06.03.2014, 15:05

Unsinn. Zelte sind nach jeder Bauordnung "Gebäude", die dem öffentlichen Baurecht unterliegen. Das Ordnungsamt hat damit nichts zu tun.

Feuerloescher1  06.03.2014, 15:08
@Seehausen

Das ist mir neu., Dann müsste ich ja beim jeder Gartenparty, die ich auf meinen Grund und Boden mache und ein paar Partyzelte aufstelle eine Genehmigung haben ? Wo steht das denn bitte geschrieben ?

Dirk-D. Hansmann  07.03.2014, 05:50
@Feuerloescher1

Privat gelten auch Grenzen, wenn z.B. die Sicht für den Verkehr beeinträchtigt wird. Was bei einem Eckgrundstück ja ganz schnell passieren kann.

Auch Vorschriften, die aus verschiedenen Gründen für private Dinge nicht gelten, sind bei unternehmerischen Zwecken da. Das hat auch wieder unterschiedliche Gründe. Es geht dabei teilweise sogar um Konkurrenzschutz, dass bestehende Betriebe nicht durch "den Schrauber auf Straße" an die Wand gedrückt werden.

Dazu kommt natürlich auch die Unfallvermeidung. Eine unternehmerische Nutzung ist immer intensiver. Würde bei einer unternehmerischen Veranstaltung z.B. solche Partyzelte nie für die Gäste nutzen. Als Windfang für Stände ja. Wenn nämlich insbesondere bei den billigen jemand rein fällt (vielleicht wegen Alkohol) und sich dabei an einer von ihm verbogenen Stange verletzt - Privat vermutlich selber schuld, der Gewerbetreibende kann sich das nicht erlauben, der wird in die Haftung genommen.