Welche Rechtsschutzversicherung braucht man, wenn man gegen das städtische Bauamt streiten muss?

8 Antworten

Sie sollten einen Fachmann für Rechtsschutz- und Gewerbeversicherungen aufsuchen, der auch einen Marktüberblick hat. Mit diesem sollten Sie Ihre Pläne, Ihre Rechtssituation besprechen.

Es kommen also nur Versicherungsmakler oder Versicherungsberater, vielleicht auch Honorarvermittler,  in Betracht.

Ob eine Rechtsschutzversicherung Sie bei Ihrem Vorhaben unterstützen könnte, wenn Sie jetzt einen Vertrag abschlössen, muss ich verneinen. Es liegt nicht daran, dass evtl. Baurecht in Frage kommt -auch dieser Bereich ist  im Rechtsschutz absicherbar - sondern ich sehe keinen Rechtsschutzfall. Das Bauamt hat einen Ermessensspielraum. Das bedeutet, es kann auch ablehnen und das Gebot der Gleichbehandlung ist in einigen Landesbauordnung außer Kraft gesetzt.

Aber das wird Ihnen ein Fachmann wunderbar erklären können.


Wenn es sich um eine gewerbliche Sache handelt, brauchst du eine Firmenrechtsschutz.

Baurechtssachen sind überhaupt nicht versicherbar.

Alles was im Zusammenhang mit dem Bau oder Erwerb von Gebäuden und Grundstücken  und der Errichtung von Gebäuden  steht, ist aus der Rechtsschutzversicherung ausgeklammert.

Da ist der Ärger ja bereits vorprogrammiert, wie du ja selbst schreibst.

Der Gerling-Konzern hat einmal eine Bauversicherung im Rechtsschutzbereich angeboten und wäre daran beinahe pleite gegangen.

"Baurechtssachen sind überhaupt nicht versicherbar."

Grundsätzlich ja, aber es gibt trotzdem Möglichkeiten (siehe meine Antwort), da sind Sie scheinbar nicht auf dem neuesten Stand.

Nur wenn Du eine separate Police "Grundstücks -und Vertragsrechtsschutz abgeschlossen hast,oder eine alte Police "Vollrechtsschutz" hast.Aber auch dann,können die AGB Ausschlüsse vorsehen.Genau lesen,ggf.erst die Deckungsanfrage / Deckungszusage machen.Beste Grüße

Bisher wurde hier zeimlich viel Unsinn geschrieben. Deine Frage kann man aber nicht so einfach beantworten, denn es kommt darauf an worum es geht.

Grundsätzlich gilt für alle Rechtsschutztarife die sogenannte Bauausschlussklausel (mal googeln), d.h. das Dinge die z.B. mit der Errichtung von Bauwerken, Kauf von Grundstücken / Gebäuden oder mit genehmigungspflichtigen baulichen Veränderungen zu tun haben, ausgeschlossen sind.

Die ARAG bietet neuerdings einen Bauherren-RS an (im Rahmen des Immobilien-RS), ob der in Deiner jetzigen Situation hilfreich ist oder wäre, kann man so hier nicht beurteilen.

Wenn es um Gewerbeanmeldung, Genhemigungen usw. geht, reden wir von Verwaltungs-Rechtsschutz. Das ist Bestandteil jedes normalen Firmen-Rechtsschutzes.

Wenn bereits im Vorfeld fraglich ist, ob das Gewerbe überhaupt genehmigungsfähig ist, gibt es dafür natürlich auch keine Rechtsschutzversicherung.

@DerHans

Das Bauamt hat doch mit der Gewerbeanmeldung nichts zu tun.

da wirste keine RS-vers. finden. bei immobiliensachen sind die raus, weil der streitwert einfach zu hoch ist.

Und weil der Streit bereits vorprogrammiert ist. Es gibt praktisch kein Bauvorhaben, dass reibungslos über die Bühne geht.