Ist ein Kurzzeitkennzeichen personengebunden?
Ist ein Kurzzeitkennzeichen personengebunden oder kann auch jemand anderes damit fahren der nicht der Versicherungsnehmer ist? Im Internet steht überall was anderes aber eine genaue Antwort habe ich noch nicht gefunden.
7 Antworten
Nur die eVB-Nr. ist personengebunden!
Nach Austellung und Anbringung der beiden Kurzzeitkennzeichen können auch andere damit fahren, falls gültiger Führerschein und Fahrzeugschein vorhanden sind!
Siehe hierzu den Link: https://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen/faq
wie z.B.: Darf nur ich fahren?
Nein. Jeder, der im Besitz der Kurzzeitschilder und des Fahrzeugscheins ist, darf das Fahrzeug fahren. Wir empfehlen jedoch zusätzlich die Ausstellung einer Vollmacht.
Gruß siola55
eher ist das Kennzeichen Fahrzeuggebunden, wer fährt ist egal; noch ist kein Vers.Vertrag entstanden; das ist nur eine Bestätigung seitens der Vers. Der der die eVB angefordert hat, zahlt.
.... aber es wird doch damit etwas bestätigt und dies soll es gar nicht geben?
In der Regel gibt es bei Kurzzeitkennzeichen keinen eingeschränkten Fahrerkreis.
Näheres sagt dir aber der Versicherungsmensch, bei dem du das Kennzeichen "beantragst".
Ein Kurzzeitkennzeichen ist wie jedes andere Kennzeichen auch an ein Fahrzeug gebunden, wer darin sitzt hat nichts mit der Zulassung zu tun.
Auch mit dem Kurzzeit-Kennzeichen ist das FAHRZEUG versichert. Wer eine gültige Fahrerlaubnis hat, kann das Fahrzeug dann auch fahren.