Ist ein Kurzzeitkennzeichen personengebunden?

7 Antworten

Nur die eVB-Nr. ist personengebunden!

Nach Austellung und Anbringung der beiden Kurzzeitkennzeichen können auch andere damit fahren, falls gültiger Führerschein und Fahrzeugschein vorhanden sind!

Siehe hierzu den Link: https://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen/faq

wie z.B.: Darf nur ich fahren?

Nein. Jeder, der im Besitz der Kurzzeitschilder und des Fahrzeugscheins ist, darf das Fahrzeug fahren. Wir empfehlen jedoch zusätzlich die Ausstellung einer Vollmacht.

Gruß siola55

eher ist das Kennzeichen Fahrzeuggebunden, wer fährt ist egal; noch ist kein Vers.Vertrag entstanden; das ist nur eine Bestätigung seitens der Vers. Der der die eVB angefordert hat, zahlt.

schleudermaxe  17.07.2018, 06:21

.... aber es wird doch damit etwas bestätigt und dies soll es gar nicht geben?

In der Regel gibt es bei Kurzzeitkennzeichen keinen eingeschränkten Fahrerkreis.

Näheres sagt dir aber der Versicherungsmensch, bei dem du das Kennzeichen "beantragst".

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ein Kurzzeitkennzeichen ist wie jedes andere Kennzeichen auch an ein Fahrzeug gebunden, wer darin sitzt hat nichts mit der Zulassung zu tun.

Auch mit dem Kurzzeit-Kennzeichen ist das FAHRZEUG versichert. Wer eine gültige Fahrerlaubnis hat, kann das Fahrzeug dann auch fahren.