Kurzzeitkennzeichen beantragen unter 18?

1 Antwort

Die Zulassung auf eine minderjährige Person kann nur erfolgen, wenn
  • eine Schwerbehinderung, die die Voraussetzungen des § 3 a Kraftfahrzeugsteuergesetz erfüllt, vorliegt (Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt ist vorzulegen) oder
  • die minderjährige Person die erforderliche Fahrerlaubnis (ist vorzulegen) für das zulassungspflichtige Fahrzeug besitzt.
Die Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens beträgt maximal 5 Tage. Der Tag der Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens ist dabei immer der erste Gültigkeitstag. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich.
Die Verwendung des Kurzeitkennzeichens ist nur für Probefahrten und Überführungsfahrten zulässig. Mit Kurzzeitkennzeichen sind nur Fahrten innerhalb Deutschland zulässig.

Gruß einer Versich.maklerin