Kurzzeitkennzeichen: auch mit bf17 fahren?

3 Antworten

das hat mit dem Kennzeichen nichts zu tun. Das eine ist eine Versicherungsfrage , das andere Verkehrsrecht

Natürlich darfst du auch mit dem bf 17 mit einem Kurzzeitkennzeichen fahren. Welches Kennzeichen das Fahrzeug hat ist egal, es muss nur eine Begleitperson dabei sein.

Natürlich darfst du das, da Du ja alle Bedingungen des Führerscheins erfüllst.