Ist ein Halbbruder erbberechtigt?
Es geht um einen Verstorbenen, der als lediges Kind von seiner Mutter allein erzogen wurde. Der Vater hat sich nie um ihn gekümmert, denn er hatte eigene Familie mit einem Sohn und einer Tochter.. Nun kommen diese daher und möchten erben, obwohl im Testament ausdrücklich steht, dass die Lebensgefährtin des Verstorbenen Alleinerbin ist. Können die Beiden das Testament anfechten?
9 Antworten
wenn ich richtig informiert bin steht dem vater trotz allem ein bestimmter %satz zu! Auch wenn der Verstorbene im Testament alles einer Frau vermacht hat... wieviel das jetzt allerdings ist weiß ich nicht!
wie komm ich egtl auf Vater :D naja egal
Ja, können Sie, Wenn der Verstorbene keine leiblichen oder adoptierten Kinder hatte und nicht verheiratet war, steht sowohl seinen Eltern als auch den Geschwistern ein Pflichtteil zu (die Hälfte des gesetzlichen Erbteils). Nicht schön, aber war. Das ist einer der Nachteile, wenn man nicht verheiratet ist.
Ob es anfechtbar ist, werd ich mir nicht den Mund verbrennen, das kann ich nicht genau sagen. Aber eines ist fakt, ob Adoptivkinder, leibeigene Kinder oder eben Halbgeschwister. Ja, der Halbbruder ist berechtigt zum Erben. Außerdem, was kann er dazu, dass er so einen bescheuerten Vater hatte, der ihn im Stich ließ?
Google mal nach ''Pflichtteil'' ... der steht einem Halbbruder und einer Halbschwester durchaus zu, auch wenn jemand anderes als Universalerbe eingesetzt wurde
siehe hier (lt. Absatz)
http://www.erbrecht-heute.de/Halbgeschwister.html
hatte er denn Kinder? das wären dann Erben ersten Grades