Erbenfrage; Tochter lt. testament alleinerbin, sohn verstorben hat aber 3 kinder ( enkelkinder des verstorbenen) wird dann das geerbte vermögen duch 2 geteilt.?

6 Antworten

Warum sollten die Enkel etwas erhalten, wenn die Tochter Alleinerbin ist?
Die Enkel können höchstens ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen, aber Miterben sind sie nicht.

Wenn die Tochter als Alleinerbin im Testament steht, dann bekommt der (verstorbene) Sohn einen Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils also 25%. Da Sohn verstorben treten hier die Nacherben in die Rechtsfolge des Sohnes ein und beerben (sofern keiner das Erbe nach dem Sohn abgelehnt hat) den Sohn zu je 1/3.

Otilie1 
Fragesteller
 25.09.2017, 18:22

dann sehe ich das schon richtig, danke

Nein. Die Tochter erbt alles. Die Enkel haben aber Anspruch auf den Pflichtteil, der gegen die Tochter geltend gemacht werden kann.

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils in Geld. Bei der gesetzlichen Erbfolge würde jedes Kind jeweils genausoviel erben. Der Teil des verstorbenen Kindes geht wiederum zu gleichen Teilen an dessen Kinder.

Da der Pflichtteil nun die Hälfte ist, hat jeder der Enkel einen Pflichtteilsanspruch von 1/2*1/2*1/3 = 1/12.

Diese 25% müssen sich die 3 Enkelkinder teilen.

Das ist zwar summarisch richtig, aber den Pflichtteilanspruch hat jedes Enkelkind für sich. D.h. jedes Enkelkind kann seinen und nur seinen Pflichtteil geltend machen oder darauf verzichten. Und dieser Anspruch kann a priori auch nur druch Zahlung an dieses Kind erfüllt werden.



enkeln des erblassers steht kein pflichtteil zu, da sie keine erben 1. ordnung sind.

google mal: "gesetzliche erbfolge"


Otilie1 
Fragesteller
 25.09.2017, 18:18

das sind doch die kinder des verstorbenen sohnes, der hätte ja ein pflichtteil bekommen, oder ?

augsburgchris  25.09.2017, 18:19

Nein aber sie beerben den verstorbenen Sohn. Solange der Sohn noch lebt bekommen die Enkel nichts.

noname68  25.09.2017, 18:20
@augsburgchris

meines wissens entfällt der erbanspruch der enkel, wenn der sohn des erblassers/ihr vater vor dem tod des erblassers verstorben ist

Lukas220999  25.09.2017, 18:22
@augsburgchris

nein, der Enkel kann einen Pflichtteilanspruch anmelden, wenn sein Vater verstorben ist. 

AnglerAut  25.09.2017, 18:22

§ 1924 BGB Enkel sind Erben 1. Ordnung.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1924.html

noname68  25.09.2017, 18:24
@AnglerAut

ok, wieder was dazugelernt ;-)

aber in diesem fall würde der pflichtanteil des sohnes 1/4 des erbes betragen (die hälfte des gesetzlichen bei 2 kindern), das müssten sich die 3 enkel teilen, pro nase also 1/12, richtg?

ichweisnix  26.09.2017, 09:33

§1924 Abs 1 BGB:

(1) Gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers.

Abkömmlinge sind dabei in grader Linie verwandte Nachfahren, also Kinder, Enkel, Urenkel, Ururenkel usw.

Da der Sohn verstorben ist, sind die Enkel nun gesetzliche Erben der 1. Ordnung und damit pflichtteilsberechtigt.

Die Enkelkinder können eine Pflichteilsanspruch anmelden. Der ist die Hälfte vom gesetzlichen Anspruch. 

In diesem Fall (bei 2 Kindern) die Hälfte von 50% = 25% , Diese 25% müssen sich die 3 Enkelkinder teilen.