Ist ein Gewerbeschein nötig?

12 Antworten

Das riecht aber übel nach Schneeballsystem.

Was sagt den der Chef der Arztpraxis dazu?

Und  ja, es muss angemeldet werden.

Ich rate aber sehr eindringlich dazu, die Finger davon zu lassen!!

Das tue ich die ganze Zeit, finde im Internet auch nur schlechtes darüber, geht um "Protein-Shakes" mit denen man "sein leben verändern" kann ... 

Sie will das alles nicht hören und nun versuche ich, sie mit der rechtlichen Seite zu überzeugen ... 

@EILoco

"Sie will das alles nicht hören..."

"Gier frisst Hirn" so fangen diese MLM Vertriebe ihre Vertriebler. Da werden gigantische Verdienste versprochen, heraus kommt meist ein Scherbenhaufen. Und wo doch alles so gesund ist ...

Sorry, aber machen Menschen müssen sich die Finger an der heißen Herdplatte verbrennen, damit sie Schmerz begreifen und dazu lernen. Aber bei den hartgesottenen Strukkies hilft auch das nicht.

Evtl.musst du sie machen und fühlen lassen, so sehr ich dein Engagement auch schätze.

@SirKermit

Wie gesagt, geht halt um meine Schwägerin und ich weiß, wie groß das geheule wird, wenn es erstmal dazu kommen sollte, dass sie auf die Fresse fällt.

Und davor würde ich sie halt gerne bewahren ... 

@EILoco

Du kämpfst schon fast gegen eine Sekte. Lesetipp: http://www.dtp-sonnabend.de/interview.htm (es geht um folgendes Buch, das in den 80ern spielt und Amway das goldene Kalb ar):

"Der Vergleich mit den Zeugen Jehovas ist schon angebracht.
Die versprechen das ewige Leben und bei Amway wird man reich und erfolgreich. Beide Systeme glauben den richtigen Weg gefunden zu haben um Menschen glücklich zu machen.
In beiden Systemen sitzen in der Pyramide ganz oben Menschen, die den unteren sagen wie sie sich verhalten müssen um das Ziel zu erreichen.
Beide Gruppen müssen ihr Leben völlig umstellen, es folgt eine kritiklose Gehorsamkeit. Beide folgen einem Traum, einem Ziel das sie wahrscheinlich nie erreichen. Alle Erlebnisse, Erfahrungen und Gespräche mit "Nichtgläubigen" werden in der Gruppe erörtert und dem eigenen Vorstellungen hingehend interpretiert. So sind ungläubige bei den Zeugen halt vom Satan besessen, bei Amway sind es die Menschen die im Leben immer nur verlieren werden. Gleichzeitig werden Strategien überlegt, wie man den oder diejenige doch noch auf seine Seite herüberziehen könnte.
Das schlimme an solchen Organisationen ist doch, dass sie keine
Verantwortung für ihr Heilversprechen übernehmen. Wenn die Welt jetzt doch nicht wie prophezeit untergeht - dann hat man halt Pech gehabt. "

Ob Amway oder was auch immer, die Namen und deren Produkte sind austauschbar, der nackte Mechanismus ist nahezu identisch. Da wird zunächst das nähere Umfeld des Opfe.. ähemm, des Beraters abgegrast, sei es die Verwandtschaft, die Freunde oder in deinem Fall die Patienten. Meist ist ab dann das Geld verdient und für den privaten Trümmerhaufen interessiert sich keiner.

Sollte deine Schwägerin noch einen Rest von Vernunft besitzen, wäre auch aus meiner Sicht die einzige Möglichkeit, sie vom möglichen Verlust ihres Arbeitsplatzes zu überzeugen.

Darüber hinaus unterliegt sie auch in einer Praxis der Schweigepflicht, das wäre dann der §203 StGB https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html

Da kann zusätzlich eine Geldstrafe oder Freiheitsentzug bis zu einem Jahr drohen. Dieser Fall https://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/weitergabe-patientendaten-kuendigung-3123227 liegt ein wenig anders, aber zeigt die denkbaren Konsequenzen.

Vielleicht noch aus https://www.aerzteblatt-sachsen-anhalt.de/ausgabe/327-032012-kammermitteilungen.html

"Nach Absatz 1 Satz 1 dieses Paragraphen ist dem Arzt neben der Ausübung seines Berufes die Ausübung einer anderen Tätigkeit untersagt, welche mit den ethischen Grundsätzen des ärztlichen Berufes nicht vereinbar ist. Mithin ist dem Arzt neben seiner ärztlichen Tätigkeit eine gewerblich-unternehmerische Tätigkeit gestattet, so denn diese nicht den ethischen Grundsätzen des ärztlichen Berufes entgegensteht. So ist es bspw. zulässig, dass ein Arzt nebenberuflich Einnahmen als Fotograf erzielt.
Ferner ist es dem Arzt nach § 3 Absatz 1 Satz 2 und 3 BO
verboten, seinen Namen in Verbindung mit der ärztlichen
Berufsbezeichnung in unlauterer Weise für gewerbliche Zwecke herzugeben.
Ebenso wenig darf er zulassen, dass von seinem Namen oder vom
beruflichen Ansehen des Arztes in solcher Weise Gebrauch gemacht wird. "

Den letzten Absatz halte ich für wichtig, wobei ich nicht abschätzen kann, ob der Verkauf solcher Produkte ethisch zulässig ist.

Auf alle Fälle muß sie die Einnahmen in der Steuererklärung angeben, sonst ist es Steuerhinterziehung.

Sie betreibt eine Tätigkeit auf eigene Rechnung ohne dafür abhängig beschäftigt zu sein mit Gewinnerzielungsabsicht. Diese ist also anmeldepflichtig.

Soll deine Schwägerin im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit das Produkt empfehlen oder wie ist das gemeint?

Sie sollte das erst einmal mit ihrem Arbeitgeber klären, der wird darüber nicht sehr begeistert sein.

Wenn ich mir das Produkt ansehe, ist es nichts weiter als ein sehr überteuertes Vitaminprodukt. Kein seriöser Arzt lässt sowas in seiner Praxis vertreiben.

Sie braucht einen Gewerbeschein, aber auch die Erlaubnis des Arztes, weil nach meinem Verständnis die Anwerbung in der Arztpraxis bzw. aufgrund der dokumentierten Patientendaten erfolgen soll.

Für mich als Patient wäre das ein Grund, diese Praxis in Zukunft zu meiden.

Gewerbeschein? Ist sie nachhaltig auf dem Markt mit Gewinnerzielungsabsicht tätig? Doch wohl eher nein.

@SirKermit

Wenn sie die Produkte nur empfiehlt, braucht sie keine Gewerbeanmeldung. Der Fragesteller spricht aber von "Vertrieb" von Produkten. Dann sehr wohl.