Ist ein Besuchsrecht auch mit einer Besuchspflicht verbunden?
Ich habe eine 2 Jahre alte Tochter und bin von Anfang an alleinerziehend gewesen. Ihr Vater und ich haben uns auf ein 14 tägiges Besuchsrecht (er bekommt sie das ganze Wochenende) geeinigt und dass er jederzeit vorbeikommen kann wann er möchte.
Leider funktioniert das viel zu selten! Ständig sagt er die Wochenenden ab oder verschiebt die Wochenenden. Selbst Absprachen die sehr langfristig gemacht wurden (weil ich eine OP hatte) hat er kurzfristig abgesagt. (Knapp 4 Stunden zuvor) Das passiert auch nicht erst seit kurzem sondern das läuft fast von anfang an so. Als ich ihm angeboten habe, dass er sie weniger oder gar nicht nehmen/sehen muss, ist er wütend geworden und hat darauf gepocht dass er ja ein Besuchsrecht habe, dass ich ihm auch freiwillig eingeräumt habe.
Jetzt zu meiner Frage: Hat er wenn er auf sein Besuchsrecht besteht nicht auch die Pflicht seine Tochter zu besuchen? Und wo kann ich das rechtlich durchsetzen?
Danke im Vorraus!
7 Antworten
es gibt keine besuchspflicht! allerdings kannst du diesen zustand dem jugendamt mitteilen, danach folgt in der regel eine besuchsvereinbarung beim jugendamt wonach er sich richten muss. funktioniert das auch nicht kann dies auch vor dem familiengericht geregelt werden.
Niemand kann einen Besuch erzwingen. Auch nicht das Jugendamt.
Das Besuchsrecht ist grundsätzlich nicht mit einer Pflicht gleichzusetzen. Sonst gäbe es dafür keine zwei verschiedenen Begriffe.
Allerdings hat das Kind ein Umgangsrecht, das Du als Mutter in seinem Namen einfordern kannst. Nun wird die Beziehung dadurch nicht unbedingt besser.
Vielleicht wäre es besser, ihm anzudrohen, dieses Recht gerichtlich sanktioniert zu entziehen, wenn er es nicht wahrnimmt. Manchmal hilft das.
Vater und Kind haben Umgangsrecht; d.h. einen jeweiligen Rechtsanspruch darauf, Kontakt pflegen zu dürfen.
Beide Ansprüche können gerichtlich durchgesetzt werden.
Seitens des Kindes ist es aber eher kontraproduktiv, denn ein erzwungener Umgang kann nicht im Sinne einer liebevollen Beziehung sein.
Das schrieb ich ja schon.
Nichtsdestotrotz muss der Vollständigkeit halber erwähnt werden, dass das Kind theoretisch das Recht hat, Kontakt zu seinem Vater zu haben.
Das ist insofern interessant, als dass der Fall ja durchaus auch umgedreht laufen könnte und die Mutter den Kontakt zum Vater verweigert.
Es besteht das Recht und die Pflicht zum Umgang, § 1684 BGB.
Gleichwohl kann man die Verpflichtung nicht erzwingen:
Zur Begründung siehe dort.
Ist wohl auch besser so.
Wie willst Du ihn dazu zwingen, seine Tochter zu sich zu nehmen? Wir Frauen sind da nun mal die gea... Ich könnte Dir jetzt raten, es mit ihm genauso zu machen: einfach nicht da sein, wenn er sie abholen will. Aber letztendlich leidet die Kurze darunter. Erkundige Dich mal beim Jugendamt. Die können Dir vielleicht Tipps geben oder sie können ein gemeinsames Gespräch mit ihm und Dir führen. Kann sein, dass das hilfreich ist. Ansonsten: baue einfach nicht auf ihn. Das ist zu Beginn noch nervenaufreibend aber mit der Zeit gewöhnt man sich dran und hat die nötige Gelassenheit damit umzugehen. Ich spreche hier aus leidiger Erfahrung.
Soll der Vater dann in den Knast gehen, wenn er seiner Besuchspflicht nicht nachkommt. Dann lieber garkeinen Kontakt.