Marihuana in der WG

7 Antworten

Mitbewohner einer WG können nicht für rechtswidrige Taten anderer WG-Mitglieder verantwortlich gemacht, beschuldigt oder verurteilt werden. Kein Staatsanwalt würde versuchen nachzuweisen, dass Du den Gerucht von Marihuana kennst und demzufolge hättest eine Anzeige erstatten müssen. Käme es infolge gewisser Umstände (z.B. Postbote erkennt den Geruch und informiert die Polizei) zu einer Hausdurchsuchung, so dürfte nur das Zimmer des Verdächtigen durchsucht werden.

Was Deine persönliche Meinng über die Wirkungsweisen und Auswirkungen von Cannabis auf den/die Konsumenten hat, würde ich gerne versuchen diese mit diesem Artikel etwas zu relativieren: http://www.spiegel.de/politik/ausland/barack-obama-rauchte-joints-und-galt-laut-biografie-als-grosser-kiffer-a-835392.html

Nein du bist nicht mitschuldig da du es ja nicht angebaut oder sonstwie vorteile daraus gezogen hast. Wenn die Polizei kommt würde ich allerdings trotzdem sagen das du davon nichts wusstest, dann bist du zu 100% aus dem schneider, da sie dir nicht das gegenteil beweisen können.

Lass ihn doch einfach sein ding machen, wenn er meint er muss sich die Birne wegkiffen lass ihn machen. Halt du dich da einfach raus. Er wird selbst wenn du ihn anzeigst nicht aufhören zu kiffen übrigends ist Kiffen nicht viel gefährlicher als Nikotin.

Wow da hat jemand eine Pflanzenphobie ;)

sry, aber stell dir vor jemand hat im Zimmer:

  1. Orchideen => Der pflanzt sie nur an um sie zu rauchen und sich zu berauschen?
  2. Muskatnuss => Der pflanzt sie nur an um sie als MDMA-Ersatz zu nehmen und sich zu berauschen?
  3. Tollkirsche, Engelstrompete => Der pflanzt sie nur an um Rauschgift herzustellen?
  4. Petersilie => Der pflanzt sie nur an um sich zu vergiften?
  5. Blauer Eisenhut => Der hat sie nur im Garten um vorbeigehende Menschen zu vergiften?

Cannabis lässt sich sogar vom Kopf bis Fuß für alles mögliche verwenden: Textilien, Nahrungsmittel, Öl, etc.

Von der Logik her müsste man bei Orchideen eher davon ausgehen, dass sie zu Rauschzwecken angebaut werden...

Fairerweise von mir hast du aber auch gar nicht angegeben, warum du diese Pflanzen nicht im Zimmer haben möchtest...

Wenn er auffliegt, bin ich dann auch schuld?

So lange du nicht die Pflanzen gießt und dich vollkommend raushälst (z.B. sagst: Du kennst die Pflanzen nicht) eher nicht...

Laut §138 stGB heißt es : (3) Wer die Anzeige leichtfertig unterläßt, obwohl er von dem Vorhaben oder der Ausführung der rechtswidrigen Tat glaubhaft erfahren hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Selbst beantwortet? Jetzt kommt es darauf an ob dieser § überhaupt in deinem genannten Fall überhaupt gilt, denn hier geht es nicht um geplanten Mord, Vergewaltigung, etc. sondern um den Anbau von genehmigungspflichtigen oder "nicht-erlaubten" Pflanzen.

Würdest du einfach sagen, dass du von den Pflanzen nichts wusstest bzw. wisse was der Mitbewohner eigentlich macht (was du scheinbar tatsächlich nicht genau weißt.)- wärst du quasi aus dem Schneider.

Wenn du jetzt eine Anzeige stellst, müsste du vielleicht sogar selbst beweisen, dass du vorher nichts davon wusstest obwohl du die Anzeige selbst gestellt hast.

Für genaueres sollte man aber einen Anwalt kontaktieren, der kennt sich schließlich am besten damit aus!

Ich habe meine Frage selbst beantwortet. Ich schreibe das Ergebnis trotzdem, falls irgendjemand die selbe Frage hat und die selben unnützlichen Antworten bekommt.

Laut §138 stGB heißt es : (3) Wer die Anzeige leichtfertig unterläßt, obwohl er von dem Vorhaben oder der Ausführung der rechtswidrigen Tat glaubhaft erfahren hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.