3 Antworten

Besitz erlaubt (ab 18, da Karambits seit einiger Zeit als Waffen gelten), führen verboten nach § 42 a Waffengesetz:

Es ist verboten 1.Anscheinswaffen, 2.Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder 3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Karambits darf man in Deutschland nicht führen

Lies die erste Rezension und schon hast du die Antwort .... NEIN.