Mit 13 Messer haben?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)
Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)
Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg\_2002/\_\_42a.html

ES1956  10.09.2016, 19:33

Karambit sind in D als Waffen eingestuft. Besitz erst ab 18 erlaubt.

Du darfst Messer mit dir führen. z.B. feststehende Messer bis Klingenlänge 12cm. Allerdings kein Karambit

LG Dennis

Alle Messer, die keine Waffen sind dürfen von Minderjährigen besessen und geführt werden. Mit Ausnahme der Einhandmesser, die dürfen nicht geführt werden.

Messer, die als Waffen eingestuft sind (wie Karambits) dürfen erst ab 18 besessen werden, dann aber fallen sie immer noch unter das Führverbot nach §42a WaffG.

Gegen ein Schweizer Taschenmesser und ähliches wird niemand was haben. Bei messern, die als waffe eingesetzt werden wollen ist das was anderes. 

Prinzipiell sollte man meiner meinung immer ein messer dabei haben...sehr hilfreich und lässig

manuel1234321 
Fragesteller
 10.09.2016, 18:31

Danke also schnitzmesser kann man dabei haben auch so im wald aber Army Messer eher nicht

Regitor  10.09.2016, 18:36
@manuel1234321

Wenn du beim Wandern eins mitnimmst, gibt es da schätze ich kein Problem...nur halt nicht mit so nem Teil in der Stadt rumrennen;)

SLS197  10.09.2016, 19:19

Man kann auch ein Schweizer Taschenmesser als Waffe einsetzen genauso wie feststehende Messer bis Klingenlänge 12cm...man darf beides in der Öffentlichkeit führen

Regitor  10.09.2016, 19:34
@SLS197

mag sein...ABER NICHT MIT 13!!! Und darum geht es hier schließlich

SLS197  10.09.2016, 19:36
@Regitor

Doch man darf das mit 13...informier dich mal über deutsche Gesetze bevor du hier deinen Blödsinn verbreitest...

Regitor  10.09.2016, 21:24
@SLS197

Dann zeig mir mal wo das steht! Mir ist nicht bewusst, das in irgendeinem Paragraphen steht, dass man im Alter von 13 Jahren, dazu befugt ist, ein Messer mit sich zu führen! Klar, wer Pilze sammeln geht oder so ist es natürlich erlaubt...aber einfach so, weil man's halt kann, mit Sicherheit nicht.

Du kannst mir auch ne PN schreiben, dann klären wir das so.

SLS197  10.09.2016, 23:10
@Regitor

Siehe Paragraph 42a Waffengesetz 

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Der Paragraph regelt das Führen von Messer in der Öffentlichkeit völlig unabhängig vom Alter. Es spielt keine Rolle ob man nun als 5 Jähriger, 13 Jähriger oder 80 Jähriger mit dem Messer rumläuft. Fakt ist es ist erlaubt ! 

Ein Karambit wird nicht als Messer bezeichnet sondern als Waffe das darf ein Kind nicht mal zu Hause haben .

Karambit - (Gesetz, Strafe, Messer)
ES1956  10.09.2016, 19:54

Warum sollte das kein Messer sein? Messer können auch Waffen sein.