Ist dieser Formulierung beim Privaten Autoverkauf ausreichend?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das reicht aus. Kürzeste Formulierung: unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung

Denn: Solltest du unzureichend beschrieben haben oder Mängel in unlauterer Absicht verschwiegen haben, wird dich der Anspruch des Käufers doch finden.

Die Sachmängelhaftung kannst du nicht ausschliessen. Ein Sachmangel liegt vor, wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht. Das muss Niemand hinnehmen.

Ausschliessen kannst und solltest du die Gewährleistung. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung reicht völlig aus.

Wer kauft denn mit so einer Formulierung einen Gebrauchtwagen?? Bei jedem seriösen Händler habe ich Garantie/Gewährleistung....!!!

Bei einem seriösen Gebrauchtwagenhändel hast du die gesetzliche Gewährleistung. Nur unseriöse Händler drehen einem zusätzlich eine Garantie an.

Hier gehts aber um einen privaten Verkauf.

Genau ronnyarmin :)

Wenn sonst noch mehr Angeben gemacht hast JA ;)

Alles wichtige wird doch auch nochmal in einem Kaufvertrag festgehalten, für eine ganz normale Anzeige reicht das!