Ist dieser Formulierung beim Privaten Autoverkauf ausreichend?

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Das reicht aus. Kürzeste Formulierung: unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung

Denn: Solltest du unzureichend beschrieben haben oder Mängel in unlauterer Absicht verschwiegen haben, wird dich der Anspruch des Käufers doch finden.

Die Sachmängelhaftung kannst du nicht ausschliessen. Ein Sachmangel liegt vor, wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht. Das muss Niemand hinnehmen.

Ausschliessen kannst und solltest du die Gewährleistung. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung reicht völlig aus.

"gekauft wie gesehen und probegefahren" sollte auch noch dabei stehen.

Wer kauft denn mit so einer Formulierung einen Gebrauchtwagen?? Bei jedem seriösen Händler habe ich Garantie/Gewährleistung....!!!

Wenn sonst noch mehr Angeben gemacht hast JA ;)

Alles wichtige wird doch auch nochmal in einem Kaufvertrag festgehalten, für eine ganz normale Anzeige reicht das!