Betriebskostenbarechnung anteilig bei Unbewohnbarkeit

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Der Vermieter wird, so ist das in der EDV angelegt, die Betriebskosten immer bis zum Ende des Mietvertrages berechnen. Er muss dann nachträglich die Kosten für die Miete und die Betriebskosten aus buchen. Letzteres wird die EDV nicht von alleine gemacht haben und der Bearbeiter verlässt sich auf den Rechner.

Sie sollten dem schriftlich widersprechen und eine Kopie der schriftlichen Bestätigung für die unbewohnbar kalt beifügen. Zahlen sie nur den Betrag, den sie für richtig halten. Begründen sie dies dem Vermieter schriftlich gegenüber. Sollte der Vermieter dann noch Fragen haben, möge er sie anrufen oder verklagen.

Also, für mich kann da etwas nicht stimmen. Wenn denn der Mietgegenstand unbewohnbar wurde durch einen Versicherungsschaden, werden natürlich trotzdem die laufenden Kosten und Lasten fällig und somit auf die jeweiligen Mieter verteilt und die bekommen doch alles komplett von der Wohngebäudeversicherung, die sie ja auch bezahlen mit der Abrechnung, erstattet. Alles eigentlich ganz einfach, oder? Und hat der Vermieter keine abgeschlossen, ist der Schaden ihm anzulasten, auch ganz einfach.

Meine Frage ergibt sich aus der Beschreibung = "wer hat recht?" Der Vermieter oder ich? Wäre klasse, wenn ich nachlesbare Antworten erhalten täte.

Gute und verlässliche Antworten wird Dir wohl nur ein Anwalt geben, dann gibt es auch noch den Mieterbund.