Ist die Tastatur juristisch kaputt, wenn eine Taste schwergängig ist (Garantiefall)?
Ich habe mir einen Laptop gekauft und war eigentlich sehr zufrieden.
Leider gibt es bei der Tastatur nun Ausfallerscheinungen. Ich habe diesen Laptop vor ca 8 Monaten gekauft. Es sollte also noch Garantie auf dem Gerät sein.
Der Fehler sieht so aus: Die L-Taste nimmt nur beim tiefen, festen Drucken das Signal an. Alle anderen Tasten gehen "normal" leichtgängig. Der Schreibfluss wird damit extrem gestört und ich vertippe mich immer, wenn ich das l benutze. Ich muss diese Taste immer einzeln "anschlagen", damit die Eingabe angekommen wird.
Ist die Tastatur juristisch eigentlich kaputt? Nur dann hätte ich ja einen Anspruch auf die Reperatur.
3 Antworten
Sachmangel, ergo Gewährleistung.
Problem an der Sache ist die Beweislast. Da der Kauf mehr als 6 Monate her ist, musst du den Mangel beweisen.
Garantie gibt der Hersteller oder eben nicht. Da kann man dir nicht allgemeinverbindlich helfen.
Es muss nicht juristisch kaputt sein!
Es muss ein Mangel vorliegen!
Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied!!
Leider bist Du aber jetzt in der Beweispflicht, weil mit Ablauf von 6 Monaten die Beweislastumkehr stattfindet, d. h. Du musst nun beweisen, dass dieser Mangel bereits beim Kauf vorlag.
Ich meine der Hersteller gibt eine Garantie von einen Jahr. Damit würde das "Problem" ja in die Herstellergarantie vollen. Vielen Dank für die Antwort.
Die ist auch unjuristisch defekt.
Es muss ein Mangel vorliegen dann greift die Garantie/Gewährleistung.
Hast du noch Garantie oder Gewährleistung?
Dann zum Händler wo du den Laptop gekauft hast.
Keine Garantie und oder Gewährleistung mehr?
Dann pech gehabt und die Reparatur selbst bezahlen.
Da das Gerät erst 8 Monate alt ist, gilt das oben geschriebne:
Dann zum Händler wo du den Laptop gekauft hast.
Du hast doch sicherlich noch den Kaufbeleg?
Frag einfach beim Verkäufer nach, das kostet nix. Es gibt welche, die handeln aus kulanz, auch wenn sie nicht mehr zuständig wären.
Acer bietet auf dieses Produkt eine Garantiedauer von 2 Jahren. Die 6 Monate Garantiezeit sind ja schon vorbei. Muss ich direkt mit Acer sprechen oder ist der Verkäufer das Notebooks mein Ansprechparter?
Kaufbeleg habe ich selbstverständlich aufbewahrt.