Ist der Vertrag monatlich kündbar?
Hallo zusammen, ich habe einen Fitnessstudiovertrag unterschrieben mit der Vorraussetzung dass ich monatlich kündigen kann. (Rosa markiert).
Der typ vom Fitnesstudio meint aber, dass diese Klausel nur für das erste Jahr geht, aber nicht für die Verlängerung. Das steht aber so nicht im Vertrag. Muss da nicht zugunsten des Kunden entschieden werden?
Mal angenommen es geht vor ein Gericht.
Leider habe ich kein Jurastudium.
Das Ergebnis basiert auf 7 Abstimmungen
6 Antworten
ich bin auch kein Jurist, arbeitet aber seit 20 Jahren im Verkauf und hab somit auch mit Verträgen zu tun.
Zunächst mal zu den Fakten:
Dein Vertag hatte eine Erstlaufzeit vom 01.12.2018 bis zum 30.11.2019 und hast sich ab dem 01.12.2019 um weitere 12 Monate, bis zum 30.11.2020 verlängert.
Gemäß der Unterlagen kann der Vertrag mit einer Frist von 90 Tagen vor Ablauf gekündigt werden. Das heißt Du kannst regulär bis zum 30.08.2020 kündigen.
Was mich irritiert ist, dass Du ein Sonderkündigungsrecht ab dem 01.06.2019 -ohne Grund- erhalten hast.
Kannst Du mir sagen, warum das mit in den Vertrag übernommen wurde?
Fakt ist aber, sofern es keinen neuen oder weiteren Vertrag gibt, dass das Sonderkündigungsrecht ab dem 01.06.2019 im Vertrag verankert ist und Du somit ab diesem Datum auch Gebrauch davon machen kannst.
Eine Einschränkung dieser Klausel ist nicht vereinbart. Somit gilt diese ab 01.06.2019 unbegrenzt.
Anderenfalls hätte im Vertrag sowas stehen müssen wie: „hat ein Sonderkündigungsrecht ab dem 01.06.2019 bis zum Ende der Erstlaufzeit“ o.ä.
Es ist jedoch nicht definiert, was genau das Sonderkündigungsrecht ist. Daher ist davon auszugehen, dass damit die Zustimmung zu eine außerordentliche Kündigung gewährt wurde.
Das bedeutet, dass Du den Vertrag gegen Zahlung von 75,00 Euro sofort kündigen kannst.
"Kannst Du mir sagen, warum das mit in den Vertrag übernommen wurde?"
weil ich den Vertrag nur so Unterzeichen wollte. Das habe ich ausgehandelt.
Danke, so sehe ich das auch :)
Der Vertrag besteht weiterhin mit allen Bedingungen, da es sich ausdrücklich um eine VERLÄNGERUNG der Mitgliedschaft handelt. Sonst hätte es lauten müssen, dass nach Ablauf der Zeit X sich der Vertrag A in Vertrag B umwandelt. (Rein juristisch wäre es immer noch der selber Vertrag, nur zu anderen Vertragskonditionen, aber ist wurst…).
Das bedeutet, dass das Sonderkündigungsrecht weiterhin besteht.
Einer Anfechtung der Willenserklärung ("war nicht so gemeint ...blabla") des Studios wird durch Auslegung zu begegnen sein. Hier: Die Beginn Frist des Sonderkündigungsrechts erst im Folgelaufzeitraum ist klares Indiz für den Fortbestand des selbigen in die Zukunft!
Weiterhin muss die Ausgestaltung des SoKüR nicht genauer festgelegt sein, hier zählt dann der allgemeine Verkehrsbrauch.
ist das einseitige Gestaltungsrecht, ein bestehendes Rechtsverhältnis zu kündigen, wenn im Übrigen die Möglichkeit zur Kündigung nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt besteht.- Wikipedia
Es besteht insofern keine Kündigungsfrist, auch keine zum Monat... wobei das natürllich durch Leistungsfristen in den AGB (Zahlung am 01.0x für den Monat X) bedingt sein wird.
Der Vertrag ist sehr schwammig formuliert und benennt keine konkrete Frist für eine "Sonderkündigung" .... was soll das denn sein Sonderkündigung ohne Grund? Soll dann eine 90 tägige Kündigungsfrist gelten?
Gemäß Vertrag .... ab dem 1.6. kannst Du auch ohne Grund kündigen .... Frist nicht vorgegeben ... dann könnte alles möglich sein .... auch fristlos.
Übrigens beachte einmal Punkt 5, wo sich "dieser Verein" eine Beitragserhöhung vorbehält, sobald sich die Mehrwertsteuer erhöht. Bedeutet nach meiner Sicht sie müssen auch bei Herabsenkung der MWSt. einen verringerten Beitragssatz abrechnen.
Also achte mal drauf ..... ab 1.7. bis zum 31.12. gilt ein verringerter Mehrwertsteuersatz in Höhe von 16% .... dann 64,24 Euro Beitrag.
Gemäß Vertrag keine Fristsetzung für eine Sonderkündigung ... also Anwendung fristlos oder max. wie benannt für den Todesfall von Person X. (Meine Auffassung)
Ich habe es mir nochmal angesehen. Da der zweite Zusatz einen Folgemonat erwähnt, wird darauf vermutlich auch der Richter hinausgehen.
Wissen Sie ob man einen Vertrag einfach neu aufsetzen kann? Der Typ vom Fitnesstudio meinte, durch die Verlängerung habe ich einen neuen Vertrag abgeschlossen. Also gelten die normalen Fristen. Ist das überhaupt möglich?
Eine automatische Vertragsverlängerung stellt definitiv keinen Neuvertrag dar. Der Typ im Studio hat Null Ahnung. Um einen Neuvertrag "abzuschließen" müsste der vorherige Vertrag logischerweise ! beendet worden sein. Und um diesen zu beendigen hätte es gemäß Vertrag zwingend der Kündigung 90 Tage vor Vertragsablauf bedurft.
Danke so sehe ich das auch... Ich kam mir danach auch irgendwie verarscht vor.
Problem ist das ich da keinen Zirkus veranstalten möchte.
Ist es eigentlich möglich den Vertrag noch ins dritte Jahr laufen zu lassen? Im Punkt 1. steht, dass die Mitgliedschaft eine Erstlaufzeit ab dem 01.12.2018 von 12 Monaten und eine Verlängerung von 12 Monaten hat.
im Punkt 2. steht das sich die Mietgliedschaft verlängert wenn nicht gekündigt wird. Der Kerl im Fitnessstudio meinte dann auch der Vertrag würde sich nach dem zweiten Jahr auch verlängern.
Ich bin der Meinung, dass der Vertrag nur 2 Jahre gültig ist.
Ohne eine Kündigung Deinerseits würde sich der Vertrag in jedem Fall verlängern. Egal wie ..... spätestens zum Ablauf des Mitgliedsjahres ist dieser Vertrag - ohne wenn und aber - kündbar.
Der Vertrag läuft 1 Jahr und verlängert sich immer um 1 weiteres Jahr, wenn nicht 90 Tage vor Ablauf aktuellen Jahres gekündigt wird. Immer von 24.11. bis Folgejahr 24.11.
Sonderkündigungsrecht gilt unbefristet ab 01.06.2019 erstmals. Da kann man jederzeit (jeden Tag) kündigen ... aber es kostet 75 Euro Gebühr dafür - außer im Todesfall.
So nen Vertrag hätt ich aber gar nicht unterschrieben. Der macht vom Aufbau her nen schlechten Eindruck. Statt gescheiten Vordruck oder sich beraten lassen hat da wohl ein Hobbysportler mit geringer Bildung außerhalb des Sportbereichs probiert sich selber was aufzusetzen oder irgendwo Bausteine zusammengewürfelt genommen und angepasst.
Dass bei Verzug sofort alles (fürs gesamte Jahr) fällig wird klingt krass.
Ja so ist es auch.
Ich finde es einfach ungerecht vom Fitnessstudio mir gegenüber.
Der Typ vom Fitnesstudio meinte, durch die Verlängerung habe ich einen neuen Vertrag abgeschlossen. Also gelten die normalen Fristen
Ich hab zum 24.11. mal eine Verständnisfrage: Im Vertag steht, das die Erstlaufzeit ab dem 01.12. beginnt. Entsprechend ist doch die Laufzeit bis 30.11. und nicht biz zum 24.11. Oder?
Da steht nichts von einer Befristung der Sondervereinbarung. Sie gilt somit unbefristet.
Der Typ vom Fitnesstudio meinte, durch die Verlängerung habe ich einen neuen Vertrag abgeschlossen. Also gelten die normalen Fristen
Das ist natuerlich Unsinn. Aus dem Vertragstext geht eindeutig hervor, dass der bestehende Vertrag verlaengert und eben kein neuer Vertrag geschlossen wird.
Stimmt. Das ist interessant mit der MWSt.
Wie wird das dann gesetzlich ausgelegt mit der Sonderkündigung? Muss man hier dem Verbraucher recht geben?