Ab wie viel Jahren darf ich ( mädchen ) laut Gesetz bei meinem freund schlafen?

13 Antworten

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BEI deinem Freund kannst du immer schlafen. Gibt ja auch genug Grundschüler, die mal bei Freunden übernachten. Da du noch nicht volljährig bist, müssen deine Eltern jedoch immer zustimmen, da sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht für dich haben und dir verbeiten können, dich bei ihm aufzuhalten.

MIT ihm schlafen darfst du offiziell erst ab 14, wobei natürlich immer gilt, wo kein Kläger, da auch kein Richter (auch wenn ich es als zweifelhaft betrachte, ob man mit 13 schon Geschlechtsverkehr haben sollte).

Solange du aber nur bei ihm schläfst und deine Eltern zustimmen, kann es gar keine Probleme geben. Wenn deine Eltern nicht zustimmen, musst du darauf verzichten, bei ihm zu schlafen. Das ändert sich dann allerdings auch mit 14 nicht, sondern erst mit 18.

Dankeschön hat mir sehr geholfen ... Also heißt dies jetzt das ich wenn ich BEI ihm schlafen möchte trotzdem meine eltern fragen muss und mit 14 auch immernoch bloss da müsste ich dann nicht mehr fragen ob ich MIT ihm schlafen darf oder wie ?!

DAS ist doch endlich mal ne richtig gute Antwort. DH.

Für das Übernachten gibt es keine gesetzliche Grenze, die Eltern dürfen dies zwar einschränken wie sie wollen, aber ein Gesetz dafür gibt es nicht. Nur für den Sex ist geregelt und da liegt die Grenze bei 14 Jahren.

Hättet ihr Sex, würdet ihr euch theoretisch beide strafbar machen. In der Praxis aber nur dein Freund, da Du noch nicht 14 und damit auch noch nicht strafmündig bist.

Dein Freund könnte daher strafrechtlich belangt werden.

Wie macht sich denn die Freundin unter 14 strafbar ? Sie nimmt doch keine sexuellen Handlungen an Leuten unter 14 vor ?

Bei ihm übernachten darfst du, aber mit ihm zu schlafen wäre verboten. Ich weiß ja nicht, wie dein Vater das interpretiert hat :)

Ab 14 eigentlich so weit ich weiß ist es erst erlaubt. Aber wenn deine Eltern es jetzt erlauben gehts eigentlich auch schon.

Das ist nicht per Gesetz geregelt, sondern durch deine Eltern. Ausßerdem würde es fürs Gesetz keinen Unterschied machen, ob du männlich, weiblich oder irgendwas anderes bist.