Dürfen Lehrer laut Gesetz Schülern das Handy abnehmen?

23 Antworten

Hallo, die Frage ist zwar sehr alt, aber da bestimmt viele nach einer Antwort suchen und hier alles bisschen durcheinander ist, will ich meinen Senf auch dazu geben.

Zuallererst ist die Grundlage für solche Maßnahmen in den Schulgesetzen des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Desweiteren sind verschiedene Sätze, Begriffe, welche einen großen Beantwortungsspielraum lassen meist durch die Rechtsprechung näher bestimmt.

Bei Gegenständen, welche den Unterricht stören oder stören könnten ist es nach §53 Abs. 2 SchulG NRW tatsächlich erlaubt den Schülern diese Gegenstände abzunehmen.

Jedoch dürfen die Lehrer, Schulleitung oder sonstige in der Schule Beschäftigte eure Gegenstände, hier das Handy, nicht duchsuchen. Sie dürfen nicht nachschauen ob ihr eine SMS geschrieben habt, was ihr geschrieben habt, nichtmal nach dem Akkustand darf geschaut werden. Dieses recht steht nur der Polizei in Verbindung mit den entsprechenden Paragraphen des StGB zu o.Sonst.. Lehrer können zwar Beamte sein, aber sie sind nicht bei der Polizei.

"zeitweise Wegnahme von Gegenständen" bedeutet, dass die Gegenstände noch an dem Tag der Wegnahme wieder zurück gegeben werden müssen.

Hier der passende Link, welchen ich zusammengefasst habe: http://www.vbe-nrw.de/content_id/3217.html?session=03c75b8488decaa780c9bb5b5d8abf9b

Ich habe mal gehört lehrer dürfen dir das handy nicht abnehmen (andere dinge auch nicht). wenn du dich weigerst der aufforderung es ihm zu geben nachzukommen, kann er dir zwar einen verweis geben, aber das wars auch schon. denn sachen beschlagnahmen darf nur die polizei und staatliches recht steht über jeder schulordnung.

Stimmt das?

Ja, das darf der Lehrer - abhängig vom Schulgesetz des betreffenden Bundeslandes.

hier z.B. § 53 Abs. 2 Schulgesetz NRW:

"Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere... die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, ...,"

Handys fallen auch darunter. Es muss allerdings schon eine Störung des Schulbetriebs vorliegen, präventives Wegnehmen ist nicht erlaubt.

Warum wurde Dir das Handy abgeneommen? Weil Du gegen die 'Vorschrift' verstoßen hast, dass Handys nicht den Unterschrift stören dürfen?

Falls ja, dann schalte Dein Handy künftig einfach während des Unterrichts aus oder wenigstens auf lautlos und Du mußt Dir keine Gedanken darum machen wann Du Dein Handy wieder bekommst.

Wenn es in der Schule verboten ist, ein Handy mitzunehmen, dann kann man es erstmal einkassieren, muß es Dir aber nach der Schule wiedergeben.

Geh doch einfach mal zu Polizei und erstatte Anzeige wegen Diebstahl oder Unterschlagung gegen die Lehrerin.

Da erfährst Du es auf jeden Fall.

Eine Schule kann nicht vorschreiben was schüler in ihren Taschen haben, auch wenn sie das versucht darf sie dann keine Gegenstände abnehmen, außer es liegt eine Störung das Unterichts vor.

Und man kann sachen auch länger als einen Tag behalten.