Ist der Transport von Materialien Arbeitszeit?

1 Antwort

  • Wenn die ArbGin angeordnet hat, daß Du an einen bestimmten Ort reisen, mit einem bestimmten Verkehrsmittel resien und die Materialien mitnehmen mußt, dann ist das Arbeitszeit, die zu vergüten ist.

Ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes:

Ordnet der Arbeitgeber an, dass während der Fahrt mit einem öffentlichen Verkehrsmittel Arbeit zu erledigen ist, zählt diese Zeit als Arbeitszeit. Arbeitet der Arbeitnehmer hingegen freiwillig in öffentlichen Verkehrsmitteln, ohne direkte Anweisung des Arbeitgebers, zählt diese Zeit nicht als Arbeitszeit. Gibt der Arbeitgeber öffentliche Verkehrsmittel zur Fortbewegung vor, der Arbeitnehmer nutzt allerdings einen Pkw, zählt diese Zeit weiterhin als Ruhezeit.

Schreibt der Arbeitgeber zur Erreichung des Dienstreiseziels die Fahrt mit dem Pkw vor, so zählt diese als Fahrzeit für den Fahrer. Dies hat den Hintergrund, dass der Fahrer sich ausschließlich auf den Verkehr konzentrieren muss und – im Gegensatz zu einem Beifahrer – keine privaten Interessen verfolgen kann. Für Beifahrer gilt die Fahrzeit i. d. R. nicht als Arbeitszeit. Unterhalten sich Fahrer und Beifahrer hingegen über die Arbeit oder achtet der Beifahrer neben dem Fahrer auf Verkehr und Strecke kann in gewissen Fällen auch die Fahrzeit des Beifahrers als Arbeitszeit gewertet werden.

Stellt der Arbeitgeber hingegen die Wahl des Fortbewegungsmittels frei, hat der Arbeitnehmer zumindest die Möglichkeit, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Die als Fahrer verbrachte Zeit gilt dann als Ruhezeit.

  • Die Bestimmung, wann Fahrzeit Arbeitszeit ist, ist somit immer abhängig von der Anordnung des Arbeitgebers und gilt ohne direkte Arbeitsaufforderung immer als Ruhezeit.