EÜR-Anlage Gewerbe Verpflegungsmehraufwendungen möglich?

2 Antworten

1. Die Tagespauschale steht Dir zu. 

2. Natürlich hätte der StB nach Reisekosten und Tagespauschalen fragen sollen.

3. Er ist aber sowieso kein Meister seines Fachs, denn wenn Du als Promoter Kleinunternehmer bist, ist es ein Beratungsfehler. Da alle Deine Kunden Unternehmer sind und Vorsteuerabzug haben. Daher solltest Du für die Regelbesteuerung optieren und selbst Vorsteuerabzug haben.

Das mit dem Vorsteuerabzug hat mich bisher nicht groß gestört oder gehindert... wie gesagt, mache ich das Ganze nur als Nebenerwerb.

Danke für die schnelle Info!

@bambooshadow

ist ja OK, wenn Dich das mit der Vorsteuer nicht so interessiert, aber für mich wäre es schon ein Argument, ob mich mein neues Apple Notebook 1.190,-, oder nur 1.000,- Euro kostet. Auch bei den anderen Betriebsausgaben kommt da gut was zusammen.

Die Kritik ist vollkommen berechtigt, sehe ich auch so. Allerdings: Aufzeichnungen über Verpflegungsmehraufwendungen unterliegen Formvorschriften. Wenn man diese nicht erfüllt, dann dürfen die auch nicht beantragt werden. Die Aufzeichnung muss nämlich sofort erfolgen. Nicht erst nach Terminkalender bei der Erstellung der Steuererklärung.

Vielleicht ist darüber gesprochen worden, dass kann ich nicht beurteilen. Aber da sehe ich den Beratungsfehler. Der Steuerberater hätte sagen müssen: Besorge Dir so einen Block und trage das ein. Bzw. hast Du auch Fahrtkosten gehabt. Es gibt ja diese Vordrucke die beides vereinigen. Abfahrtszeit, Route, Zweck, Rückkehr.

Immer noch herumgesprochen hat sich, dass es keine 20 km-Grenze mehr gibt. Früher war das der Punkt, erst wenn man außerhalb dieser Grenze unterwegs war und die Aufzeichnungspflichten richtig erfüllte, dann konnte man diese zum Abzug beantragen. Aber der Fehler scheint gemacht zu sein.

Allerdings gilt dieses nur bei unterschiedlichen Einsatzorten. Also wenn Deine Einsätze immer in der Fußgängerzone einer bestimmten Stadt waren, dann hätte man sicher einen Streitpunkt. Ich würde keine Streitpunkt sehen, wenn es immer der gleiche Markt gewesen ist, in dem Du warst. Also die Thematik muss man wirklich ganz genau betrachten, sonst gibt es Fehler.

Auch dauerhaft ins Minus zu kommen, dass ist unter Umständen nicht gut.

Man gut, dass wir hier nur allgemein über Dinge diskutieren dürfen. Denn alles vollständig zu betrachten ist nicht so einfach und überfordert so eine Forendiskussion vollständig.

Das Mandatsverhältnis ist gekündigt, da kann man auch nur ganz schlecht nach Hilfe fragen. Ich würde daher Dir raten: Gehe zu einem anderen Berater. Mache den auf dieses aufmerksam und warum Du von dem anderen weg bist. Vielleicht war der einfach zu teuer. Dann findest Du unter Umständen mit einem anderen Berater einen anderen Umgang mit der Thematik.

Vielleicht sind auch weitere Beratungsfehler gelaufen. Das wäre auch noch ein Aufhänger. Allerdings ist nicht jeder Steuerberater bereit solche Prüfaufträge zu übernehmen. Ich kooperiere da auch derzeitig mit einem, der solche Arbeiten nicht annimmt. Weil das Steuerrecht zu kompliziert sei, so die Begründung. Aber dies soll Dich ja nicht hindern.

Viel Erfolg.

"Aufzeichnungen über Verpflegungsmehraufwendungen unterliegen Formvorschriften. Wenn man diese nicht erfüllt, dann dürfen die auch nicht beantragt werden. Die Aufzeichnung muss nämlich sofort erfolgen. Nicht erst nach Terminkalender bei der Erstellung der Steuererklärung."

Fundstelle? Rechtliche Quelle?

"Das Mandatsverhältnis ist gekündigt, da kann man auch nur ganz schlecht nach Hilfe fragen."

Deshalb freut es mich, dass mir hier geholfen wird. Es war keine richtige Kündigung. Meine ehemaliger Steuerberater war der Mann einer guten Freundin, der eigentlich Wirtschaftsprüfer ist. Somit hat er eher mit großen Kunden zu tun. Ich war da wohl eher ein "kleiner Fisch".

Aber er hat dennoch unentgeltlich für mich meine Steuererklärung erstellt - ich habe mir das selbst zu tun früher nie zugetraut, daher war seine Hilfe für mich eine große Erleichterung.

"Aufzeichnungen über Verpflegungsmehraufwendungen unterliegen Formvorschriften. Wenn man diese nicht erfüllt, dann dürfen die auch nicht beantragt werden. Die Aufzeichnung muss nämlich sofort erfolgen. Nicht erst nach Terminkalender bei der Erstellung der Steuererklärung."

Ich kenne die Reisekosten-Abrechnungstabellen, habe mir selbst auch eine erstellt mit Open Office Calc (wie Excel). Ich habe jedoch auch keine Vorschriften dazu gefunden, daher wär ich hier sehr interessiert!

@bambooshadow

Die Lohnsteuerrichtlinien sind da wahre eine wahre Fundgrube. Sollte in R 9 LStR zu finden sein.

Peinlich ist es schon, wenn ein WP daran nicht denkt. Aber Du hast insoweit Recht, deren Fokus liegt leider häufig in irgendwelchen Sphären und da werden dann leider manchmal auch noch Eitelkeiten ausgelebt.

Wobei ich häufig in Beratungen auf die Möglichkeit hingewiesen habe und durch die Steuerpflichtigen durch den Aufwand sich dagegen entschieden haben.

Ist auch nachvollziehbar: Nur bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit. Trifft das bei 30 Tagen im Jahr zu, dann sind das z.Zt. 360 Euro Betriebsausgabe (waren mal 8 Euro). Diese 360 Euro mit einem Grenzsteuersatz von 30% sind 108 Euro Steuerersparnis. Klingt zwar so nach ein- oder zweimal Essen... Dafür aber Vordruck raus, ausfüllen, ablegen, buchen. Da kommt dann ein ganz mieser Stundenlohn bei raus.