Ist der Abzug von Frühstück bei den Reisekosten / Verpflegungspauschale rechtens?
Hallo,
es geht um die Abbrechnung der Reisekosten / Verpflegungspauschale in meiner Firma. Wenn man 24 Stunden abwesend ist bekommt man ja 24€ Verpflegungspauschale. Ich war nun eine Woche bei einem Kunden und habe in dieser Zeit in einem Hotel übernachtet mit Frühstück. Das Hotel incl. Frühstück hat nicht meine Firma, sondern der Kunde, bei dem ich war, gebucht und bezahlt. Da ich Frühstück hatte will mir meine Firma nicht die 24€ auszahlen, sondern nur einen geringeren Betrag. Ist dies so rechtens? Ich bin der Meinung, dass meine Firma mir die vollen 24€ pro Tag auszahlen sollte, da das Frühstück unabhänigig von meiner Firma bezahlt und gebucht wurde.
Danke für die Antworten.
Update:
Da die bisherigen Antworten alle auf Seiten des Arbeitgebers waren, hier kurz noch eine Info warum ich die Frage stelle:
von https://de.wikipedia.org/wiki/Verpflegungsmehraufwand
"Wird im Rahmen einer Auswärtstätigkeit, durch den Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung hin von einem Dritten eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt und erhält der Mitarbeiter diese zusätzlich zur Verpflegungspauschale, muss die Pauschale gekürzt werden."
Dieses trifft meiner Meinung nach bei mir nicht zu.
3 Antworten
So wie ich das lese, muss keine Kürzung erfolgen, da die Kosten weder direkt noch indirekt vom AG getragen wurden.
Leider steht immer nur, es kann ohne Abzug ausgezahlt werden, was Interpretationsspielraum offen lässt und somit immer noch nicht klar ist ob gekürzt werden darf.
Du hattest keine Kosten für das Frühstück, da es (egal von wem) gestellt wurde.
Also ist der Abzug rechtens.
KLar kann die Firma das abziehen. Das Frühstück ist doch bereits bezahlt.