Ist Datenschutz nicht wichtig?

4 Antworten

Ich habe noch von keinem Angestellten, den ich jemals eingestellt habe sowas verlangt.

Wenn nach dem Gespräch feststeht ich möchte den Menschen einstellen frag ich nach

  • Steuer-ID
  • Kassenbescheinigung
  • SV-Nummer
  • Bankverbindung
  • Perso-Kopie (da Finanzdienstleistung)
  • Führungszeugnis (da Finanzdienstleistung)
  • Schufa-Auszug (da Finanzdienstleistung).
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich musste auch noch nie einen Versicherungsdatenauszug vorlegen, nur Lebenslauf + Bewerbungsschreiben.

Das letzte mal vor einem Jahr.

Außerdem gibt es auch bei solchen Sachen Fragen und Dokumente die der Arbeitgeber von dir nicht verlangen darf, es gilt also durchaus Datenschutz.

Im Endeffekt kannst du die Herausgabe eines Dokuments oder einer Info verweigern, wenn die angefragten Informationen nicht zulässig sind.

Wenn du dann nicht eingestellt wirst und du die Vermutung hast, dass die Ablehnung darauf beruht hat, dass du die Informationen nicht hergeben hast, dann kannst du dich bei der Arbeiterkammer melden.

Kain82 
Fragesteller
 01.06.2019, 12:03

Ja, das ist aber halt sehr schwierig, dann nachzuweisen, dass es daran liegt. Der Versicherungsdatenauszug wird immer häufiger verlangt. Begründet wird das, mit der Aussage, wir müssen sie in die richtige Gehaltsklasse einstufen. Natürlich gibt es dafür auch Dienstzeugnisse, aber wenn du einmal sagst, du möchtest den VDA nicht hergeben, herrscht natürlich ein tiefes Misstrauen.

PeterKremsner  01.06.2019, 13:32
@Kain82
Natürlich gibt es dafür auch Dienstzeugnisse, aber wenn du einmal sagst, du möchtest den VDA nicht hergeben, herrscht natürlich ein tiefes Misstrauen.

Ich würde schon alleine dem Arbeitgeber mistrauen wenn der keinen vernünftigen Grund nennen kann warum ich den Versicherungsdatenauszug zeigen soll.

Ich denke mal, dass es in keiner der beiden Konstellationen sinnvoll ist, wenn du ständig deinem Arbeitgeber mistraust, dass der dir irgendwas unterjubeln will oder wenn dieser dir nicht vertraut, dann kann es auch kein gutes Dienstverhältnis geben.

Außerdem glaube ich, dass es durchaus Arbeitgeber gibt, welche auch ein Nein dazu verstehen sofern man selbst einen guten Grund nennt. Wenn du also dem Arbeitgeber sagst, du wirst ihm die nötigen Informationen zB über ein Dienstzeugnis zukommen lassen und du möchtest den Versicherungsdatenauzug für dich behalten, weil da eben zu viele Daten drinnen stehen, die am besten kein Dritter erfahren sollte, dann wird das nicht zwangsläufig zu einem schlechten Vertrauensverhältnis führen.

Ein Freund von mir hat selber mal bei seinem Chef beschwerde eingelegt wegen seinem Arbeitsvertrag. Er hat einfach, gesagt, dass er mit einigen Regelungen nicht einverstanden ist und daher den Arbeitsvertrag in dieser Form nicht unterzeichnen wird, woraufhin der Chef sich mit ihm zusammengesetzt hat, den Arbeitsvertrag überarbeitet hat und er ihn dann unterzeichnet hat.

Kain82 
Fragesteller
 01.06.2019, 13:34
@PeterKremsner

Wie schon geschrieben, im Artikel unten steht das ganze Problem.

PeterKremsner  01.06.2019, 22:42
@Kain82

Ja den habe ich gelesen und darauf habe ich mich in diesem Kommentar auch bezogen.

Auszug aus der IP-Adresse? Ich glaube du verstehst nicht ganz wovon du redest. Und Versicherungsdaten musste ich noch nie bei einer Bewerbung vorlegen.

Kain82 
Fragesteller
 01.06.2019, 12:09

Ein Auszug mit dem Surfverhalten des Bewerbers im Internet ... Oder seine Kontoauszüge ... Was nicht ist, kann ja noch werden. =(

Lamanini  01.06.2019, 12:12
@Kain82
"Bewerber sind nicht verpflichtet, den Versicherungsdatenauszug auszuhändigen, es ist keine absolute Notwendigkeit" - derstandard.at/1319183769039/Sie-fragen---Wir-antworten-Muessen-Bewerber-Versicherungsdaten-preisgeben

Diesen Absatz halte ich auch für interessant. Und auf Frauenwahlrecht ist ja auch nicht das Tierwahrecht gefolgt. Und wer soll das Surfverhalten rausgeben? Google?

Kain82 
Fragesteller
 01.06.2019, 12:14
@Lamanini

Ja, und so geht der Artikel weiter: Allerdings sei das auch eine Zwickmühle für Jobsuchende: Die Frage sei, ob der unbequeme Bewerber nicht aussortiert wird, wenn er nicht bereit ist, den Auszug zu bringen. Und das lasse sich schlecht beweisen. - derstandard.at/1319183769039/Sie-fragen---Wir-antworten-Muessen-Bewerber-Versicherungsdaten-preisgeben

Ich hätte gar nichts gegen "mehr Rechte für Tiere", aber das sind ja politisch zwei völlig unterschiedliche Richtungen.

Kain82 
Fragesteller
 01.06.2019, 12:17
@Lamanini

Google? Wer auch immer die Daten speichert. Es ist ja heutzutage schon Standard, dass der Arbeitgeber als erstes mal einen Blick auf Facebook wirft, ob er dort den Bewerber nicht findet, der sich da sorglos präsentiert.

Lamanini  01.06.2019, 12:17
@Kain82

Wie gesagt. Es ist keine Pflicht, und mir bis jetzt noch nie passiert. So häufig kann es also nicht sein.

Was ich meine, ist deine Argumentation. Du sagst: Wenn wir 1 erlauben, werden wir bald auch 2 erlauben. Das ist aber nicht automatisch so. Deswegen ein Beispiel mit den Wahlrechten.

Lamanini  01.06.2019, 12:19
@Kain82

Na was du öffentlich bei Facebook postest, ist ja was anderes, als alle Suchanfragen die du in deinem Leben gestellt hast. Ersteres teilst du ja freiwillig, und kannst da auch einstellen, wer es sehen kann.

Kain82 
Fragesteller
 01.06.2019, 12:20
@Lamanini

Es ist mittlerweile die Norm! Ich würde es wohl auch machen als Arbeitgeber, wenn mich niemand daran hindert, ist doch klar.

Lamanini  01.06.2019, 12:22
@Kain82

Klar ist es die Norm, zu schauen, wie du dich selber repräsentierst. Allerdings ist alles, was du da hochgeladen hast freiwillig, und auch nur einsehbar, wenn du es erlaubst. Einen Überwachungsstaat einzurichten, ist da nochmal eine andere Hausnummer.

Kain82 
Fragesteller
 01.06.2019, 12:24
@Lamanini

Die Norm ist den VDA zu verlangen. Und das mit dem Wahlrecht greift leider nicht, da Tiere nicht wählen können. Aber generell hängt das alles natürlich zusammen. Die Frau darf wählen, der Schwarze wird nicht mehr versklavt, die Tierrechte nehmen zu. Das ist alles sehr positiv und hat nichts mit dem zu tun, was ich geschrieben habe.

Lamanini  01.06.2019, 12:25
@Kain82
Und das mit dem Wahlrecht greift leider nicht, da Tiere nicht wählen können.

Genau darum geht es doch. Nur weil a eintritt, ist nicht gleich b.

Kain82 
Fragesteller
 01.06.2019, 12:27
@Lamanini

Lol, es können nur Dinge eintreten, die auch eintreten können. xD Du könntest auch schreiben: Nur weil Frauen wählen dürfen, gibt es deshalb nicht gleich fliegende Häuser.

Lamanini  01.06.2019, 18:24
@Kain82

Ja siehst du. Zu sagen, dass weil Arbeitgeber nach Versicherungsdetails fragen, bald unser Internetzugang für Arbeitgeber abgehört wird, ist irrsinnig.

Heute muss man bei den meisten Arbeitsgebern z.B. einen Versicherungsdatenauszug vorlegen

Musste ich bisher noch nie. Wie kommst Du darauf?

Kain82 
Fragesteller
 01.06.2019, 11:33

Wirklich wann warst du denn das letzte Mal auf Jobsuche?